Bahnanlagen sind keine Abenteuerspielplätze! Auf Bahnanlagen gefährden Kinder und Jugendliche sich und andere vor allem durch leichtsinniges Verhalten und Unachtsamkeit.
Die Spannung der Oberleitungen beträgt 15.000 Volt. Leider kommt es, wie gestern geschehen, auch zu Unfällen mit tödlichem Ausgang. Für einen Stromschlag ist kein direkter Kontakt zur Fahrleitung nötig. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zur stromführenden Leitung kann ausreichen, um durch einen Stromüberschlag (Lichtbogen) lebensbedrohlich oder gar tödlich verletzt zu werden.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang auch dringend vor dem Betreten und Besteigen von Güterzügen. Diese sind für den Gütertransport bestimmt, nicht für den Personentransport vorgesehen und können sich ohne vorherige Ankündigung in Bewegung setzten.
Die Bundespolizeidirektion Berlin verzeichnet leider immer wieder Unfälle im Zusammenhang mit Bahnstrom. So gab es drei ähnliche Fälle 2013, als im Juni, November und Dezember ein 14-, ein 13- und ein 15-Jähriger durch das Klettern auf Kesselwagen in Lübbenau, Rathenow und am Güterbahnhof Berlin-Greifswalder Straße tödliche Stromüberschläge aus den Oberleitungen erlitten. Auch im Jahr 2015 musste die Bundespolizei zwei ähnliche Fälle verzeichnen. Im Januar war ein 15-Jähriger in Rangsdorf aus einem fahrenden Regionalzug auf eine angekoppelte Lok geklettert und durch einen Lichtbogen schwer verletzt worden. Bei einem Unfall in Guben erlitt ein 17-Jähriger einen tödlichen Stromüberschlag, nachdem er auf einen Kesselwagen geklettert war.
Die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG führen eine Vielzahl von Präventionsveranstaltungen durch, um gerade Kinder und Jugendliche noch weiter zu sensibilisieren und über die Gefahren aufzuklären. Ergänzende Informationen erhalten Sie z.B. auch auf der Homepage der Bundespolizei (http://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sich er-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/02_Bahnstrom/bahnstrom_node.htm l) !
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