Zwei alkoholisierte Männer die sich lautstark stritten, waren einer Streife der Bundespolizei gegen 01:45 Uhr am Ausgang Bayerstraße des Münchner Hauptbahnhofes aufgefallen. Als sich einer der beiden, ein 22-jähriger Gambier auch gegenüber den Beamten nicht beruhigte und aggressiv war, wurde gegen ihn ein Platzverweis ausgesprochen, dem er nicht nachkam. Als der Gambier mittels körperlicher Gewalt aus dem Bahnhof geführt werden sollte, weigerte er sich und wollte die Beamten tätlich angehen. Bei der Feststellung seiner Identität mischten sich fünf Männer ein. Als absehbar geworden war, dass es durch die Unbeteiligten zu Störungen der polizeilichen Maßnahmen kommen würde, stellten sich Beamte zwischen den Kontrollierten und die Unbeteiligten.
Als zwei Männer sich aus der Gruppe lösten und aggressiv und wild gestikulierend auf die Beamten zugingen, wurde die Kontrolle des Gambiers abgebrochen um eine weitere Eskalation durch die beiden Männer zu vermeiden. Einer der beiden, ein 29-Jähriger aus der Schwanthaler Höhe, begann nach der Aufforderung der Beamten den Bahnhof zu verlassen, die Bundespolizisten aus unmittelbarer Nähe mit dem Handy auf Video aufzunehmen.
Als er einer Unterlassungsbitte sowie einem Platzverweis nicht nachkam, wurde er weggeschoben. Als er versuchte, die Beamten tätlich anzugehen, wurde er kontrolliert zu Boden gebracht, und dort nach weiteren Versuchen sich zu Entziehen, fixiert und gefesselt. Da der Mann äußerst aggressiv war, musste er mittels eines Dienst-Kfz zur Wache verbracht werden. Auf dem Weg zur Dienststelle beleidigte der 29-Jährige mehrere Bundespolizisten. Bei der Festnahme verletzten sich zwei Beamt leicht, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen.
Gegen den Mann aus der Schwanthaler Höhe wird nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
Am Rande des Vorfalles waren weitere Beamte durch aggressive Interventionen einer 21-jährigen Frau gebunden. Sie gehörte zu einer Gruppe Schaulustiger, die Beamte zum Entfernen aufgefordert hatten. Die Frau gab sich als Pressevertreterin aus, weigerte sich jedoch sich auszuweisen. Die 21-Jährige kam zudem, zusammen mit einem männlichen Begleiter, wiederholt erteilten Platzverweisen nicht nach. Beide drängten immer wieder zu dem am Boden fixierten 29-jährigen Mann.
Als beide Personen abgedrängt wurden, verließen sie den Einsatzort und beobachteten den Vorfall von der anderen Straßenseite aus und hielten die Szene mit ihren Mobiltelefonen fest.
Als der 29-Jährige zur Dienststelle abtransportiert worden war und sich die Situation beruhigt hatte, nahm ein Beamter Kontakt zu der Frau auf. Erneut pochte sie lautstark darauf, es wäre ihr Recht zu erfahren, was der Anlass ist und wer der Mann sei. Erst nach mehreren erfolglosen Versuchen, sich als Pressevertreterin zu legitimieren, und unter dem Hinweis, dass gegen sie der Verdacht der Störung einer Amtshandlung bestehe, und deswegen ihre Identität festgestellt werden müsse, wies sie sich mit einen Reisepass aus. Eine Legitimation zur Pressearbeit in Form eines Presse- oder anderen medialen Ausweises konnte sie nicht vorlegen. Mit dem Verweis auf die Auskunft durch die Pressestelle gab sie sich ebenso wenig zufrieden, wie mit den Personalien, des mit ihr sprechenden Beamten. Die Frau aus Sendling gab an, freiberufliche Journalistin zu sein. Sie versuchte sich mit Bildern aus dem Internet als Pressevertreterin zu legitimieren.
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