Sa. Okt 19th, 2024
Frankfurt(Oder) (ots) – Gestern vollstreckten Bundespolizisten auf der Bundesautobahn 12 einen Haftbefehl. Der Verurteilte zahlte die geforderte Geldstrafe und konnte so eine Haftstrafe abwenden.

Sonntagabend gegen 19:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf der Bundesautobahn 12 in Fahrtrichtung Berlin ein polnisches Fahrzeug. Bei der Überprüfung eines 32-jährigen Mannes aus diesem Fahrzeug ergab sich eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Berlin.

Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Diebstahls vor. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn im Dezember 2014 zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á zehn Euro verurteilt.

Nachdem der polnische Staatsangehörige einer Ladung des Gerichts zum Strafantritt nicht gefolgt war, wurde er im Dezember 2015 zur Fahndung ausgeschrieben.

Der 32-Jährige konnte die geforderte Summe vor Ort begleichen und so seine Reise als freier Mann fortsetzen.

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