Die MCM Investor Management AG aus Magdeburg verrät, wie man sich bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung bei einer energetischen Gebäudesanierung sichern kann.
Magdeburg, 25.03.2020. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema energetische Gebäudesanierungen und geben Steuertipps. „Vor allem Altbauten können sich als wahre Energiefresser entpuppen. Das liegt vor allem daran, dass solche Immobilien teilweise einen hohen Energieverlust durch veraltete Heizungen und schlechte Isolation mit sich bringen. Doch Eigentümer können Kosten steuerlich geltend machen und gleichzeitig den Immobilienwert erhöhen“, erklärt die MCM Investor Management AG.
„Seit Beginn des Jahres gibt es das neue Klimaschutzprogramm 2030, welches Gebäudesanierungen fördert, um den energetischen Verbrauch zu senken. Diese Maßnahme richtet sich an Immobilienbesitzer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen. Vermietet Wohnungen und Häuser gehören allerdings nicht dazu. Eine weitere Auflage, die erfüllt werden muss, ist, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre alt sein muss“, fügt die MCM Investor Management AG mit hinzu.
Förderfähig sei unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern, der Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, die Erneuerung der Heizung sowie digitale Systeme, welch der Energieverbrauchoptimierung dienen. „Über die Steuererklärung kann man dann Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen. Steuerlich geltend gemacht wird das Jahr, in dem die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind“, so die MCM Investor weiter. Für das entsprechende Kalenderjahr lassen sich dann sieben Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen, maximal aber bis zu 14000 Euro. Im darauffolgenden Jahr können dann noch einmal sieben Prozent und im zweiten Folgejahr sechs Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
„Somit werden drei Jahre steuerlich berücksichtigt. Dies entspricht 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Gebäudesanierungen, maximal aber eine Höhe von 200.000 Euro für Sanierungskosten. Die Hilfe vom Staat ist dabei aber unabhängig vom Einkommen und Steuersatz des Immobilieneigentümers. Möglich ist es auch, verschiedene Einzelmaßnahmen nacheinander steuerlich geltend zu machen“, so die MCM Investor Management AG abschließend.
Enrico Selig
MCM Investor Management AG
enrico.selig@mcm-investor.de