Was Immobiliendarlehensvermittler wissen sollten
St.Gallen, 27. April 2016. „Auf die Vermittler von Immobiliendarlehen kommen neue Gesetzesänderungen zu“, erklärt PR-Experte Michael Oehme. „In Zukunft wird es mehrere Möglichkeiten geben, den Sachkundenachweis zu erbringen. Dies kann durch eine Sachkundeprüfung, eine gleichgestellte Berufsqualifikation oder die ‚Alte Hasen-Regelung’ erfolgen“, so Oehme. Der Sachkundenachweis ist in der Branche unumgänglich und alle natürlichen Personen, die selbstständig oder als Mitarbeiter für die Immobilienfinanzierung verantwortlich sind, müssen diese erbringen. „Ratsam ist es, sich im Vorfeld bei seiner zuständigen Erlaubnisbehörde hinsichtlich des Nachweises der Zuverlässigkeit und der Sachkunde zu erkundigen. Bei juristischen Personen wie einer AG oder einer GmbH muss mindestens ein Vorstand oder Geschäftsführer die Sachkunde nachweisen“, weiß Michael Oehme. Doch wie bereitet man sich auf die Sachkundeprüfung vor? „Zunächst ist man bei der Wahl der IHK frei. Man kann sich autodidaktisch vorberieten und Fachbücher verwenden.“ Der Nachweis „Geprüfter Immobiliendarlehensvermittler IHK“ gilt bei bestandener schriftlichen und mündlichen Prüfung ein Leben lang – vorausgesetzt es kommt nicht zu Verstößen. Schriftlich abgefragt werden fachliche Kenntnisse für die Immobiliendarlehensvermittlung und deren Beratung, Finanzierung und Kreditprodukte. In der mündlichen Prüfung hingegen müssen angehende Finanzvermittler den „Verkaufspraktischen Teil“ durchlaufen, welcher durch ein simuliertes, realitätsnahes Kundenberatungsgespräch erfolgt. „Die ‚Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung zum Geprüften Immobiliendarlehensvermittler IHK’ macht sich sehr gut im Lebenslauf und dient einer positiven Reputation im Berufsleben“, betont Michael Oehme.
Unterdessen gibt es auch die „Alte Hasen-Regelung“, welche impliziert, dass ein Vermittler seit mindestens dem 23.03.2011 seinen Sachkundenachweis besitzt. „In diesem Fall entscheidet aber jede Erlaubnisbehörde individuell, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegt“ erklärt PR-Experte Michael Oehme. Oehme rät daher, andere Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Provisionsabrechnungen und Beratungsprotokolle mitzubringen, um einen vertrauenswürdigen und transparenten Eindruck zu erwecken. Schließlich gibt es aber auch noch gleichgestellte Berufsqualifikationen als Sachkundenachweis: „Dazu gehören beispielsweise eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder eben auch Bankfachwirt oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Mathematik, Wirtschaft oder Jura“, beschreibt Michael Oehme. „Grundvoraussetzung ist aber meist eine dreijährige Berufserfahrung.“
Michael Oehme
Michael Oehme
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