Sa. Okt 5th, 2024
Einen bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen 44-jährigen Polen verhaftete die Münchner Bundespolizei wegen des Verdachts wiederholter exhibitionistischer Handlungen, des versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Beleidigung. Der zweifache Familienvater, dessen Wohnung heute morgen von Spezialkräften durchsucht worden ist, wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
München (ots) –

Auf Beschluss des Amtsgerichtes München durchsuchten Kräfte der Bundespolizei am Mittwochmorgen (25. Mai) in München-Pasing ein Mehrfamilienhaus und vollstreckten dabei einen Haftbefehl. Ein 44-jähriger Pole wurde wegen des Verdachts wiederholter exhibitionistischer Handlungen, des versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Beleidigung festgenommen.

Am 4. Mai betrat eine 19-jährige Starnbergerin zusammen mit ihrer 20-jährigen Freundin gegen 22:25 Uhr in Pasing eine S6 Richtung Tutzing. Beide setzten sich in eine Vierergruppe ans Fenster. Neben der 20-Jährigen nahm ein beiden Frauen unbekannter Mann Platz. Der Mann nahm sofort Blickkontakt zu der ihm schräg gegenübersitzenden 19-Jährigen auf. Auf seinem Schoß befanden sich eine Jacke und ein Rucksack. Nachdem er unter seine Jacke griff und an seinem Geschlechtsteil zu manipulieren begann, sprang die 19-Jährige, als sie die Handlung sowie das erigierte Glied erkannte, auf und nahm ihre Freundin mit zu einem anderen Platz. Kurz darauf verließ der Mann ich Lochham die S-Bahn. Aufgrund schneller Anzeigenaufgabe bei der Polizei in Gauting, die sofort die Bundespolizei informierte, konnten die betreffenden Videoaufzeichnungen der S-Bahn gesichert werden.

Aus der selben S-Bahn war in Lochham eine 14-Jährige aus Gräfelfing entstiegen. Als sie durch die Bahnsteigunterführung zu ihrem abgestellten Fahrrad ging, sprach sie ein ihr unbekannter Mann an. Erst fragte er nach dem Weg nach Pasing, dann bot er ihr Geld für Oralsex. Die 14-Jährige lief erschrocken weg, verständigte aber schon kurz danach die Polizei. Eine Streife der Bundespolizei konnte die 14-Jährige im Beisein des hinzugekommenen Vaters befragen. Eine sofort eingeleitete Nahbereichsfahndung nach dem Unbekannten verlief ergebnislos. Aufgrund der Personenbeschreibung der 14-Jährigen sowie der Kenntnis der Anzeigenaufnahme des Vorfalles in der S-Bahn war für die ermittelnden Beamten sofort der Zusammenhang beider Taten ersichtlich. Eine Sichtung der Videoaufzeichnung ließ erkennen, dass der Mann in der S-Bahn der Beschreibung der 14-Jährigen entsprach. Da dessen Identität nicht bekannt war, wurden mittels der Videobilder polizeiinterne Fahndungsflyer erstellt und an Polizeidienststellen verteilt.

Am 15. Mai meldete sich ein Beamter des Kriminaldauerdienstes des Polizeipräsidiums München bei der Bundespolizei. Er teilte mit, dass Kollegen der PI 45 – Pasing, am gestrigen Tag einen Exhibitionisten erkennungsdienstlich behandeln hatten lassen. Hier war ein Mann nach exhibitionistischen Vorfällen in einer S4 und in einer Straßenbahn vorläufig festgenommen worden. Weitere Abgleiche vorhandener Lichtbilder ließen keinen Zweifel, dass es sich in allen vier Fällen um denselben, dringend Tatverdächtigen 44-jährigen Polen handelte. Aufgrund des weit über ein reines Exhibitionismusverhalten hinausgehenden Auftretens des Mannes sowie unzähliger, zurückliegender ähnlich gelagerter Fälle, wurde bei der Staatsanwaltschaft München I die Beantragung eines Unter-suchungshaftbefehl angeregt.

Das Amtsgericht München erließ am 20. Mai einen Durchsuhungsbeschluss für die Wohnung des dringend Tatverdächtigen. Gleichzeitig wurde auch ein Haftbefehl erlassen, da nach Würdigung der Gesamtumstände die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren durch Flucht entziehen werde. Im Falle einer Verurteilung hat der 44-jährige Pole mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Bei der Hausdurchsuchung heute morgen wurde der verheiratete Maurer festgenommen. Bei der Durchsuchung konnten mehrere Gegenstände aufgefunden werden, die als Be-weismittel im Strafverfahren von Bedeutung sein können. Der wiederholt polizeilich in Erscheinung getretene Familienvater wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Arnulfstraße 1 a – 80335 München Telefon: 089 515 550 215 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 111 zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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