Fr. Aug 23rd, 2024
Köln (ots) – Dass in der Domstadt bereits vordem ein ehemaliges Schwimmbad erfolgreich zu einem Biergarten umgewidmet wurde, dürfte dem Kölner an sich bekannt sein. Auch in dem guten Dutzend aktuell seitens der KölnBäder betriebenen Einrichtungen ist erfrischender Alkoholkonsum durchaus zulässig. Etwas anders verhält sich das außerhalb der Öffnungszeiten. Und zu jedem Zeitpunkt ziehen mutwillige Sachbeschädigungen definitiv strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Schön, wenn der mutmaßliche Verursacher (16) allerdings zumindest seine Personalien vor Ort hinterlassen hat. So geschehen in der Nacht auf Fronleichnam (25. Mai) an der Äußeren Kanalstraße im Ossendorfbad, gleichnamiger Ortsteil.

Gegen 7.30 Uhr bemerkte ein Angestellter (43), dass die Abdeckplane des Außenschwimmbeckens an der Äußeren Kanalstraße einige Meter weit aufgezogen war. Auf der Plane und neben dem Becken lagen einige Strandliegen. Die Abdeckung war partiell augenscheinlich durch herumliegende Splitter von zerbrochenen Flaschen beschädigt. Ganz nebenbei lag im “Veranstaltungsbereich” des nächtlichen, feuchtfröhlichen Treibens eine Geldbörse mit Personalpapieren.

Stante pede suchten die von dem Bademeister hinzugezogenen Polizisten die hieraus ersichtliche Wohnanschrift des leicht verlegen und nicht ganz ausgeschlafen wirkenden Eigentümers auf. Leutselig räumte der Jugendliche ein, sich dort mit einigen Bekannten vergnügt zu haben. Seine Geldbörse erhielt der Nachtschwimmer zwar zurück. Gleichzeitig hat er sich nun allerdings wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu verantworten. (cg)

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