Bei der Grenzkontrolle der Insassen eines Fahrzeugs mit deutschen Kennzeichen auf der A93 nahe Kiefersfelden konnten sich lediglich der Fahrer und der Beifahrer ordnungsgemäß ausweisen. Beide hatten bangladeschische Pässe. Der Beifahrer, der auch der Halter des Wagens ist, verfügt über eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung. Das Steuer des Autos hatte er seinem 42-jährigen Bekannten überlassen, der eine italienische Aufenthaltserlaubnis vorweisen konnte. Die drei Personen, die auf der Rückbank saßen, hatten keine Papiere für den vorgesehenen Aufenthalt in der Bundesrepublik. Zwei von ihnen stammen ursprünglich aus dem Iran und eine aus dem Irak. Wie die Beamten herausfanden, waren sie in der Vergangenheit bereits in Italien registriert worden. Sie wurden jeweils wegen ihres illegalen Einreiseversuchs angezeigt und anschließend nach Österreich zurückgewiesen.
Auch der Fahrer, der in Venedig gemeldet ist, hatte auf Anordnung der Bundespolizei hin das Land gleich wieder zu verlassen. Zuvor war er noch wegen Schleuserei angezeigt worden. Sein Beifahrer, dem der Pkw gehört, wird sich wohl ebenfalls schon bald wegen Einschleusens verantworten müssen. Der Mann, der in Nordrhein-Westfalen einen festen Wohnsitz hat, erklärte, dass er vom Rhein-Erft-Kreis nach Venedig gefahren wäre. Dort hätte er seinen Bekannten mitgenommen, da dieser in Deutschland auf der Suche nach Ersatzteilen für seinen Wagen wäre. Weshalb sein Freund die handelsüblichen Autoteile nicht in Italien besorgt hätte, konnte er offenkundig nicht mehr schlüssig darlegen. Der mutmaßliche Schleuser musste seine Heimfahrt nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen schließlich allein antreten.
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