Mi. Okt 23rd, 2024

Unternehmen in Deutschland haben jetzt Handlungsbedarf, denn das Zeitfenster für die Umsetzung schließt sich. Die seit Jahresbeginn wirksame Verordnung bestimmt, dass Registrierkassen in der Lage sein müssen, Belege auszugeben, alle Transaktionen in einem unveränderbaren Protokoll zu speichern und diese Daten den Finanzbehörden über eine digitale Schnittstelle (DSFinV-K) zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich sind die Kassen beim Finanzamt anzumelden und müssen zertifizierte Sicherheitseinrichtungen (TSE) anbinden, die gewährleisten, dass jeder Kassenvorgang mit einer Signatur versehen wird.

Nun gilt die Belegausgabepflicht zwar schon seit dem 1. Januar, die Nichtbefolgung wurde bislang aber nicht sanktioniert. Weil die ab 30. September 2020 vorgeschriebene Zertifizierung der TSE’s noch gar nicht durchgeführt werden kann, zeichnet sich eine Fristverlängerung bis zum 30. März 2021 ab. Doch dann schließt sich das Zeitfenster für Unternehmen um SAP®-Systeme KassenSichV-fit zu machen.

Kein Standard, kein Plug-and-Play
Neben Unklarheiten bei den Rahmenbedingungen stellt sich für viele Unternehmen auch die Frage, ob sie von der Registrierkassenpflicht tatsächlich betroffen sind. “Wer sich dem Thema nicht zeitgerecht widmet, könnte überrascht sein, was sich letztendlich als “Bargeldprozess” herausstellt”, warnt Christian Knell. Der Geschäftsführer des Wiener IT-Beraters snap Consulting hat zahlreiche Kunden bei der Einführung der Registrierkasse in Österreich vor drei Jahren begleitet und weiß, welche konkreten Auswirkungen das auf Prozesse in SAP® hat – von klassischen FI-Buchungen über das Kassenbuch bis hin zu den Aktivitäten im Vertrieb.

“Eben, weil es noch einige offene Fragen gibt, sollten sich Unternehmen definitiv jetzt mit der Kassenpflicht beschäftigen”, bekräftigt Stephan Kaup. Er betreut mit seinem Unternehmen Consult-SK namhafte Retailer wie Tegut, Porta Möbel oder Ernstings Family und hat in den letzten Monaten ein sprunghaft gestiegenes Interesse am Thema festgestellt. Der Hersteller SAP® überlässt die Implementierung den Unternehmen und bietet aktuell dazu noch keine Standardlösung. Wie sich in Österreich gezeigt hat, funktioniert Plug-and-Play bei der Umstellung nicht, weil Unternehmen die mit SAP® arbeiten, meist mit sehr unterschiedlichen Prozessabbildungen, Modulen und Branchenlösungen arbeiten.

Knowhow und praktische Erfahrung
“Die Erfahrungen aus Österreich sind ein entscheidender Vorteil”, erklären Christian Knell und Stephan Kaup. Sie haben aus ihren Unternehmen ein Konsortium gebildet, das Kunden in Deutschland sowohl großes Knowhow über Prozesse und Anforderungen von Retail im deutschen Markt als eben auch das bereits praktisch bewährte Wissen zur Einführung und Umsetzung der Registrierkassenpflicht im SAP®-Umfeld bietet.

“Das von snap entwickelte, praxiserprobte Add On stellt per ABAP die technische Basis für die Erweiterung, Protokollierung und Belegerzeugung her. Die Integration der geforderten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) im Standard realisieren wir beispielsweise mit der Cloud-TSE des Fiskalisierungsspezialisten Fiskaly”, sagt Christian Knell. “Durch die Anbindung unserer Lösungen helfen wir dabei, Daten gesetzeskonform vorzuhalten und zu verwalten. Und dank der Gesamtverwaltung mit integriertem Ampel-System und Übersichts-Cockpit lassen sich alle Nachweispflichten – auch über Systemgrenzen hinweg erfüllen”, ergänzt Stephan Kaup.

Mit dem richtigen Partner klappt’s
Trotz aller Unklarheiten und mangelhaften Vorgaben – und auch wenn die Deadline für die Umsetzung verlängert wird: die Kassensicherungsverordnung ist gesetzliche Realität und von den Unternehmen umzusetzen. Das Zeitfenster schließt sich, doch mit entsprechender Planung, einer professionellen Lösung und der Unterstützung durch fachlich kompetente und in der Praxis erfahrene Partner – wie dem Konsortium von snap Consulting und Consult-SK – ist eine professionelle, gesetzeskonforme und vollintegrierte Umsetzung der Kassensicherungsverordnung machbar.

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Christian Knell, snap Consulting: +43 1 617 57 84 – 0
Stephan Kaup, Consult-SK: +49 571 783435 – 10

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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