Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Montagabend auf der BAB 96 die Insassen eines Fernbusses aus Mailand. Ein Senegalese wies sich hierbei mit einem gültigen senegalesischen Reisepass und unbefristeten italienischen Aufenthaltstitel aus. Die Bundespolizisten stellten jedoch fest, dass es sich bei dem Mann, den sie vor sich hatten, nicht um die Person auf dem Dokumentenfoto handelte. Die Beamten fanden durch die Überprüfung der Fingerabdrücke heraus, dass es sich bei dem Busreisenden tatsächlich um einen in Deutschland geduldeten Ausländer handelte, gegen den nun durch seine Aus- und anschließende Wiedereinreise ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik wirksam geworden war. Der Migrant, der erstmals 2014 nach Deutschland eingereist war, hatte 2015 einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde negativ beschieden; da die Herkunft des 26-Jährigen aufgrund seiner Passlosigkeit nicht zweifelsfrei geklärt war, hatte der Mann eine Duldung erhalten.
Die Bundespolizisten verbrachten den Migranten zum Bundespolizeirevier Lindau. Als der 26-Jährige dort durchsucht werden sollte, wehrte sich der Mann jedoch so heftig gegen die Maßnahme, dass ihn die Beamten zu Boden bringen mussten. Dabei verletzte sich ein Polizist an der Hand.
Der Beschuldigte gab in seiner Vernehmung zu, dass die zur Kontrolle vorgezeigten Dokumente seinem Bruder gehören und er diese ohne dessen Wissen mitgenommen hatte. Der Westafrikaner wusste durchaus, dass er mit seiner Duldung nicht reisen darf.
Die Bundespolizisten wiesen den Asylbewerber aufgrund der bestehenden Wiedereinreisesperre nach Österreich zurück und zeigten ihn wegen versuchter unerlaubter Einreise, Missbrauchs von Ausweispapieren und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte an. Die Bundespolizei ermittelt zudem auch gegen die angebliche deutsche Lebensgefährtin des Senegalesen wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der Senegalese seiner Freundin die Passdaten des Bruders übermittelt, woraufhin die 46-Jährige das Busticket für den Asylbewerber gekauft und ihm per Handy zugesandt hatte.
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