In einer sehr konstruktiven Besprechung machten die jeweiligen Institutionen deutlich, dass sie gemeinsam und konsequent gegen Verstöße gegen die aktuellen Bestimmungen des Landes NRW zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgehen werden.
Um auch nach außen ein gemeinsames Vorgehen zu symbolisieren, setzen die Kommunen auf Doppelstreifen mit Ordnungsamt und der Polizei, um in jedem Einzelfall die Zuständigkeiten beider Institutionen zu bündeln. Die originäre Zuständigkeit liegt dabei bei den Kommunen, die Polizei unterstützt im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe.
Darüber hinaus trifft die Polizei auch in den Fällen Maßnahmen, in denen sie im Rahmen der eigenen Einsatzbearbeitung Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung feststellt.
Die Polizei ist außerdem die zuständige Behörde, bei der Versammlungen angemeldet werden müssen. In enger Abstimmung mit den Kommunen wird in jedem einzelnen Fall überprüft, welche Auflagen erlassen werden müssen, um auch bei solchen Veranstaltungen das Infektionsrisiko nahezu auszuschließen. Dazu zählen unter anderem Obergrenzen von Teilnehmern, Maskenpflicht oder Abstandsvorgaben. / TW
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