Bundespolizisten kontrollierten am späten Montagabend an der Grenzkontrollstelle auf der A8 am Walserberg zwei junge Männer, die in einem Auto mit österreichischen Kennzeichen unterwegs waren. Da beide keinerlei Ausweispapiere dabeihatten, überprüften die Beamten zunächst deren mündlich angegebenen Personalien und ließen diese behördlich bestätigen.
Gegen die 18 bzw. 25 Jahre alten Österreicher lagen zwar keine Fahndungsnotizen vor. Allerdings machte der 18-jährige Fahrer einen sichtlich nervösen Eindruck, woraufhin die Beamten einen Drogenwischtest durchführten. Als dieser positiv ausfiel, gab der Heranwachsende an, tags zuvor “Speed” (Amphetamin) und Cannabis konsumiert zu haben.
Die Bundespolizisten baten den Fahranfänger und seinen Beifahrer daraufhin, aus dem Auto auszusteigen, da dieses durchsucht werden sollte. Dabei fiel den Beamten auf, dass der 18-Jährige eine Pistole an der linken Hüfte im Hosenbund seiner Jeans stecken hatte. Die Grenzfahnder stellten die Waffe sicher – es handelte sich um eine Schreckschusspistole. Den für das Führen in der Öffentlichkeit erforderlichen Waffenschein hatte der junge Österreicher nicht.
Die Bundespolizisten durchsuchten den PKW des Heranwachsenden und stellten in einem Rucksack hinter dem Beifahrersitz 30 Gramm Amphetamin sowie weitere Drogenutensilien sicher. Sie nahmen die Männer daraufhin vorläufig fest und brachten sie zur Dienststelle nach Freilassing.
Als die Beamten die beiden Verdächtigen dort zunächst durchsuchten, fanden sie in der Hosentasche des 18-Jährigen in einem zusammengefalteten Stück Papier weißes Pulver. Außerdem kam dabei ein Stoffumschlag zum Vorschein, in welchem sich 1.350 Euro befanden. Diesen hatte der Heranwachsende in seiner Unterhose versteckt.
Die zwischenzeitlich informierten Pidinger Grenzpolizisten führten einen gerichtsverwertbaren Drogentest durch, der den Verdacht erhärtete, dass der 18-Jährige unter Drogeneinfluss gefahren sein muss.
Die Bundespolizei Freilassing übergab die Männer dem zuständigen Zollfahndungsamt München. Die beiden erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der 18-Jährige wird sich zudem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten müssen.
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