Die Polizeidirektion Hannover hat am Mittwoch wieder mit verstärkten Kontrollen die Einhaltung der Corona-Beschränkungen kontrolliert. Erneut haben mehr Menschen die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung befolgt. Dennoch führten die patrouillierenden Einsatzkräfte in der Fußgängerzone der hannoverschen Innenstadt auch viele sensibilisierende Gespräche und ahndeten einzelne Verstöße.
Angesichts des mäßigen bis hohen Aufkommens von Passanten in der Innenstadt setzte die Polizei an mehreren Stellen Lautsprecherdurchsagen ein, um an die Maskenpflicht zu erinnern. Allein im Bereich des Hauptbahnhofs wurden bis zum Mittag rund 130 persönliche Gespräche mit Passanten geführt, die keine Mund-Nase-Bedeckung trugen und damit der Eindämmung der Corona-Pandemie entgegenwirkten. Gegen zwei uneinsichtige Personen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet, weil sie mit dem Maskenverzicht eine Ordnungswidrigkeit begangen hatten.
Um 10.30 Uhr kontrollierte die Polizei zudem ein Friseurgeschäft an der Schillerstraße, dessen Betreiberin kein Hygienekonzept vorlegen konnte. Sie erhielt die Auflage dieses bis zum Donnerstag, 05.11.2020, nachzureichen. Dem kam sie auch nach.
Am Nachmittag wurden am Marstall Dutzende Sensibilisierungsgespräche geführt, weil keine Masken getragen wurden. Fünf unkooperative Personen erhielten Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine Person erwartet wegen einer Beleidigung zudem ein Strafverfahren.
Bei der Kontrolle eines Ladens an der Kurt-Schumacher-Straße stießen die Beamten gegen 19:15 Uhr auf eine Angestellte und einen Kunden, die beide keine Mund-Nase-Bedeckung trugen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Ebenso erging es zwei Personen aus einer Gruppe, die auf dem Ernst-August-Platz standen. Gegen sieben Personen wurde zudem ein Platzverweis ausgesprochen.
Im Bereich der Polizeiinspektion Garbsen wurden am Mittwoch im Rahmen der Corona-Kontrollen 63 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt und konsequent geahndet. Größtenteils handelte es sich um die fehlende Mund-Nase-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr und in Fußgängerzonen. Bei der Kontrolle eines Imbisses am Planetenring in Garbsen leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den 28 Jahre alten Inhaber und seinen 50 Jahre alten Angestellten ein, weil beide keine Mund-Nase-Bedeckung trugen.
In Barsinghausen kam es in einer Lokalität an der Berliner Straße zur Beleidigung einer 33 Jahre alten Mitarbeiterin durch eine bislang unbekannte Frau. Diese hatte keine Mund-Nase-Bedeckung getragen und wurde durch die Mitarbeiterin auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. In einer Gaststätte an der Goethestraße ließ eine Betreiberin Kunden in die dortigen Räume. Einer der Kunden trug keine Maske, als er sich in dem Objekt aufhielt, um Essen abzuholen. Eine 80-Jährige weigerte sich zudem, in einem Lebensmittelmarkt am Reihekamp eine Maske zu tragen. Die Konsequenz: Neben der Anzeige von der Polizei erhielt sie vom Marktleiter zudem ein Hausverbot. /ram
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