Di. Okt 22nd, 2024

Straubing (ots) – Zusammen mit Assange saß die Pressefreiheit auf der Anklagebank. Denn die Veröffentlichung von Dokumenten, auch wenn sie geheim sind, gehört nun einmal zum investigativem Journalismus. Ein ganz perfides Argument des US-Justizministerium war: Für den Australier gelte nicht der erste, die Pressefreiheit garantierende Zusatz zur amerikanischen Verfassung, weil er kein amerikanischer Staatsbürger sei. Damit eröffnete sich in der Causa Assange die erschreckende Möglichkeit einer globalen Zensur durch US-Behörden. Sollte Assange ausgeliefert werden, würde das einen Präzedenzfall schaffen, nach dem weltweit andere Journalisten angeklagt werden könnten, sollten sie Berichte veröffentlichen, die der amerikanischen Regierung nicht gefallen. Diesen Punkt hat der Londoner Urteilsspruch am Montag leider nicht ausgeräumt.

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Straubinger Tagblatt
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Laura Jahn

Von Laura

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