Sa. Aug 31st, 2024

Ein 27-jähriger Nordmazedonier, der sich bei der Einreisekontrolle auf der A93 mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen konnte, beförderte in seinem Pkw eine Landsfrau. Diese verfügte zwar über einen Pass, nicht aber über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik. Die 28-Jährige wurde wegen der versuchten unerlaubten Einreise, ihr Bekannter am Steuer des Autos wegen Beihilfe zum illegalen Einreiseversuch angezeigt. Anschließend musste die Frau das Land wieder verlassen. Trotz aller erfolgten Belehrungen scheuten sich die nordmazedonischen Staatsangehörigen nicht, es nach nur wenigen Stunden gleich nochmal zu versuchen. Der Wagen des 27-Jährigen wurde an der Rastanlage Inntal Ost wieder zur eingehenden Kontrolle herausgewunken. Beide Insassen sind erneut festgenommen und angezeigt worden. Sie erklärten, dass sie sich verfahren hätten. Diese Erläuterung erschien den Bundespolizisten jedoch kaum nachvollziehbar. Nachdem der Nordmazedonierin verdeutlicht wurde, dass auch weitere Verwaltungskosten auf sie zukommen würden, wurde sie mit einer weiteren Strafanzeige “im Gepäck” ein zweites Mal nach Österreich zurückgewiesen.

In Zugtoilette versteckt

In einer Toilette eines Fernverkehrszuges versteckten sich Mittwochnacht offenkundig zwei Somalier vor der Grenzkontrolle. Den Beamten blieb das Versteck allerdings nicht verborgen. Bei der Kontrolle auf Höhe Kiefersfelden stellte sich heraus, dass keiner der Afrikaner über eine Fahrkarte oder Einreisepapiere verfügte. Nach ersten Erkenntnissen, hatte sich der der 24-Jährige mit dem 21-Jährigen in Kufstein verabredet. Der Ältere von ihnen soll das Treffen arrangiert und den Jüngeren angeleitet haben, im “Toilettenversteck” mitzufahren. Er wurde wegen Beihilfe zum illegalen Einreiseversuch seines Landsmanns angezeigt. Zudem wurden beide Somalier jeweils der Leistungserschleichung und der versuchten illegalen Einreise beschuldigt. Am Donnerstag musste der Jüngere das Land verlassen. Er wurde der österreichischen Polizei überstellt. Der andere somalische Staatsangehörige, der in der Vergangenheit bereits in Deutschland registriert worden war, wurde zur weiteren Entscheidung über seinen Verbleib an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet.

Beifahrer ohne gültige Papiere

Auch einer Tunesierin wurde die Einreise von der Rosenheimer Bundespolizei verweigert. Ein 51-jähriger Landsmann beförderte die Frau mit seinem Pkw. Während der Mann sich an der Inntalautobahn mit gültigen italienischen Papieren ausweisen konnte, hatte seine 42-jährige Begleiterin lediglich eine seit Mitte Dezember 2020 abgelaufene Aufenthaltserlaubnis für Italien. Die Ermittler gehen davon aus, dass dem Fahrzeugführer dieser Umstand bekannt gewesen sein dürfte. Nachdem er wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise angezeigt worden war, musste er seine Fahrt allein fortsetzen.

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Laura Jahn

Von Laura

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