Do. Okt 24th, 2024

Gegen den Mann wurden Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.

Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam konnte der Tatverdächtige das Polizeipräsidium am Morgen wieder verlassen. Zuvor war ihm nochmals deutlich gemacht worden, dass er die Wohnung für die Dauer von zehn Tagen nicht mehr betreten darf. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro.

Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Ehefrau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt – Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

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Laura Jahn

Von Laura

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