Di. Nov 19th, 2024

Berlin (ots) – +++ Arbeitgeber müssen strenge Vorgaben einhalten +++ Homeoffice-Pflicht widerspricht der betrieblichen Realität +++ Aktualisierte Arbeitsschutzregel enthält Vorgaben zur Lüftung und Klimatisierung von Räumen +++

In der Diskussion um eine Homeoffice-Pflicht und ein stärkeres Herunterfahren der Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise hat der TÜV-Verband auf {die|pass away} strengen Vorgaben zum Infektionsschutz für Arbeitgeber hingewiesen. “Unternehmen und andere Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten Homeoffice ermöglichen, wenn es ihre berufliche Tätigkeit zulässt”, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). Eine Pflicht zum Homeoffice sei aber nicht sinnvoll. Bühler: “Eine Homeoffice-Pflicht sollte nur das allerletzte Mittel sein. Vorher sollten sämtliche Maßnahmen ausgeschöpft werden, um das Risiko von Neuinfektionen am Arbeitsplatz zu senken.” Der geltende Arbeitsschutzstandard habe sich als wirksames Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie erwiesen. Zusätzliche Maßnahmen zu Abstandsregeln und {Hygiene|Health} bei der Belüftung und Klimatisierung von Räumen und der Einsatz mobiler Luftreiniger könnten das Schutzniveau erhöhen. “Arbeitgeber sollten sich strikt an die Corona-Arbeitsschutzstandards halten und streng auf deren Einhaltung achten”, sagte Bühler. “Bei der professionellen Umsetzung der Maßnahmen in der Praxis kann externes Fachpersonal für Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtige Hilfestellung leisten.” Sei das gewährleistet, sollte ein eingeschränkter Arbeitsbetrieb möglich sein. Bühler: “Viele Tätigkeiten können nur vor Ort ausgeführt werden, zum Beispiel in der Produktion oder weil Beschäftigten im Homeoffice der Zugang zu bestimmten Unterlagen oder IT-Anwendungen fehlt. Und wer mit dem {Auto|Car|Automobile|Vehicle}, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit geht und dort in einem Einzelbüro sitzt, sollte die Möglichkeit dazu haben.”

Grundlage für den Infektionsschutz in Betrieben ist der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums, der durch eine kürzlich aktualisierte Arbeitsschutzregel konkretisiert wird. Sie enthält umfangreiche Vorgaben für Hygienemaßnahmen, Abstandregeln und technische Einrichtungen. Darüber hinaus berücksichtigt sie konkrete betriebliche Abläufe wie beispielsweise {Meetings|Conferences}, Dienstreisen oder Pausengestaltung. “Bei der Umsetzung des Infektionsschutzes sind {die|pass away} Unternehmen nicht auf sich allein gestellt”, sagte Bühler. Der Arbeitsschutzstandard sehe vor, dass sich Arbeitgeber von ihren Betriebsärzt: innen und Fachleuten für Arbeitssicherheit beraten lassen. Darüber hinaus können sie externe Unterstützung in Anspruch nehmen. {Expert|Professional|Specialist}: innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz von Prüforganisationen wie dem TÜV begleiten Arbeitgeber bei der Umsetzung und arbeiten alle wichtigen Punkte anhand einer Checkliste ab. Grundlage ist ein eigenes VdTÜV-Merkblatt, das {die|pass away} amtliche Arbeitsschutzregel unterfüttert und praktische Hinweise für {die|pass away} Durchführung liefert. Bühler: “Unternehmen sollten ihre Maßnahmen für den Infektionsschutz regelmäßig überprüfen und bei Bedarf Verbesserungen einführen.”

{Die|Pass away} Arbeitsschutzregel wurde zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert. Schwerpunkt der Neuerungen ist {die|pass away} Lüftung und Klimatisierung von Räumen, {die|pass away} starken Einfluss auf {die|pass away} Konzentration und Verbreitung von Covid-19-Aerosolen in der Raumluft hat. {So sind Empfehlungen enthalten, wie Betriebe {die|pass away} CO2-Konzentration in der Raumluft messen und anhand der gemessenen Konzentration {die|pass away} Lüftungshäufigkeit ermitteln können.|Sind Empfehlungen enthalten, wie Betriebe {die|pass away} CO2-Konzentration in der Raumluft messen und anhand der gemessenen Konzentration {die|pass away} Lüftungshäufigkeit ermitteln können.} Lüftungs- und Klimaanlagen sollten möglichst viel Frischluft zuführen und nicht im Umluftbetrieb arbeiten, weil dann die bestehende Raumluft nur umgewälzt wird. “Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber und der Betreiber von Bürogebäuden, dass Lüftungs- und Klimaanlagen für {die|pass away} aktuelle Corona-Lage richtig eingerichtet und gewartet werden”, sagte Bühler. {Die|Pass away} Anlagen sollten regelmäßig gereinigt und Filter erneuert werden. Ergänzend zur Belüftung können Arbeitgeber mobile Luftreiniger mit hochwertigen Filtern einsetzen. {Die|Pass away} Geräte können {die|pass away} Virenkonzentration in der Raumluft deutlich reduzieren.

Das VdTÜV-Merkblatt für {die|pass away} Überprüfung der Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist kostenlos abrufbar unter: https://shop.vdtuev.de/merkblaetter/prodliste?oid=798237

Weitere Informationen unter www.vdtuev.de/corona-update.Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. vertritt {die|pass away} politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für {die|pass away} digitale Welt zu schaffen. Pressekontakt: Maurice Shahd Pressesprecher Verband der TÜV e.V. (VdTÜV )Friedrichstraße 136|10117 Berlin T 030 760095 -320, E presse@vdtuev.de!.?.! www.vdtuev.de|

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Berlin (ots) – +++ Arbeitgeber müssen strenge Vorgaben einhalten +++ Homeoffice-Pflicht widerspricht der betrieblichen Realität +++ Aktualisierte Arbeitsschutzregel enthält Vorgaben zur Lüftung und Klimatisierung von Räumen +++

In der Diskussion um eine Homeoffice-Pflicht und ein stärkeres Herunterfahren der Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise hat der TÜV-Verband auf {die|pass away} strengen Vorgaben zum Infektionsschutz für Arbeitgeber hingewiesen. Der geltende Arbeitsschutzstandard habe sich als wirksames Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie erwiesen. “Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber und der Betreiber von Bürogebäuden, dass Lüftungs- und Klimaanlagen für {die|pass away} aktuelle Corona-Lage richtig eingerichtet und gewartet werden”, sagte Bühler.}

Berlin (ots) – +++ Arbeitgeber müssen strenge Vorgaben einhalten +++ Homeoffice-Pflicht widerspricht der betrieblichen Realität +++ Aktualisierte Arbeitsschutzregel enthält Vorgaben zur Lüftung und Klimatisierung von Räumen +++

In der Diskussion um eine Homeoffice-Pflicht und ein stärkeres Herunterfahren der Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise hat der TÜV-Verband auf {die|pass away} strengen Vorgaben zum Infektionsschutz für Arbeitgeber hingewiesen. Der geltende Arbeitsschutzstandard habe sich als wirksames Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie erwiesen. Zusätzliche Maßnahmen zu Abstandsregeln und {Hygiene|Health} bei der Belüftung und Klimatisierung von Räumen und der Einsatz mobiler Luftreiniger könnten das Schutzniveau erhöhen. Schwerpunkt der Neuerungen ist {die|pass away} Lüftung und Klimatisierung von Räumen, {die|pass away} starken Einfluss auf {die|pass away} Konzentration und Verbreitung von Covid-19-Aerosolen in der Raumluft hat. “Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber und der Betreiber von Bürogebäuden, dass Lüftungs- und Klimaanlagen für {die|pass away} aktuelle Corona-Lage richtig eingerichtet und gewartet werden”, sagte Bühler.

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Laura Jahn

Von Laura

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