Sachsen-Anhalt (ots) – Dass die Bundesregierung mit den Länderchefs am Dienstag über eine Verschärfung der Corona-Regeln berät, darf daher keinen verwundern. Doch auch in der Pandemie muss im Rechtsstaat die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt bleiben. Die Schließung von Industrie-Betrieben ist das nicht. Aus drei wichtigen Gründen: Erstens ist es kaum möglich, nur lebensnotwendige Betriebe offen zu halten, wie Wirtschaftsforscher erläutern. Die Wurstfabrik benötigt auch den Verpackungshersteller, der Folien zuliefert oder die Maschinenbaufirma, die Anlagen wartet. Zweitens finden aufgrund der Hygienemaßnahmen vergleichsweise wenige Ansteckungen in den Fabriken statt. Das ist belegt. Drittens ist die Industrie – anders als Gastronomie oder Freizeitwirtschaft – für ein Viertel der deutschen Wirtschaftsleistung verantwortlich.
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