Fr. Okt 11th, 2024

Gemeinsame Pressemitteilung von Landeswasserschutzpolizeiamt und Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2020 ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Kriminalität rund um das Eigentum von Wassersportlern in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen. Während im Jahr 2019 159 Fälle von Bootskriminalität bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden, waren es im vergangenen Jahr 172 Fälle. Dieser Anstieg ist auf den Diebstahl von Bootszubehör zurückzuführen (2019: 80 Fälle, 2020: 122 Fälle), insbesondere aus Bootshausanlagen. Diese Anlagen gewinnen vor allem außerhalb der Saison durch ihre dann abgeschiedene Lage an Attraktivität für die Täterschaft. Als tatbegünstigend dürfte sich darüber hinaus auch der derzeitige Niedrigwassersstand in den Binnenrevieren auswirken, wodurch Unberechtigte leichter in die Bootshausanlagen gelangen können. Dem gegenüber nahm der Diebstahl von Bootsmotoren sogar deutlich ab (2019: 124 Fälle, 2020: 79 Fälle). Die Anzahl komplett entwendeter Boote bewegt sich in etwa auf dem Vorjahresniveau (2019: 46 Boote, 2020: 43 Boote).

Entsprechend der Fallzahlen nahmen auch die mit der Bootskriminalität einhergehenden Schäden im Vergleich zum Vorjahr zu (2019: ca. 741.000 EUR, 2020: ca. 808.000 EUR). Neben dem reinen Sachschaden sind diese Diebstähle dadurch gekennzeichnet, dass an den betroffenen Booten durch die Begehungsweise der Täter regelmäßig weitere Schäden verursacht werden, die teils erhebliche Reparaturaufwendungen erfordern, da beispielsweise Zuleitungen einfach durchgeschnitten oder -gekniffen werden bzw. anderes Bootszubehör in Mitleidenschaft gezogen wird. Gerade bei Angriffen auf die Bootsschuppenanlagen fiel der entstandene Sachschaden im vergangenen Jahr höher aus als der Diebstahlsschaden.

Bedingt durch die leichtere Verfügbarkeit während der Bootssaison sind in der Regel die wärmeren Monate von Mai bis September am stärksten betroffen. Dies trifft auch auf das Jahr 2020 zu. Am stärksten betroffen waren die Monate Juli (27 Fälle), August (24 Fälle) und September (19 Fälle). Doch auch außerhalb dieses Zeitraumes werden Wasserfahrzeuge in den dann häufig abgeschiedenen Winterlagern angegriffen. So waren im Dezember 2020 17 Fälle zu verzeichnen. Ein leichter Einbruch der Fallzahlen ist im März 2020 ersichtlich (8 Fälle). Dies dürfte u. a. auf die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Reisebeschränkungen zurückzuführen sein. Wie auch in den Vorjahren ist der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg mehr als doppelt so häufig betroffen als der des Polizeipräsidiums Rostock. Ursächlich dafür dürfte jedoch vor allem das Mehr an Binnenseen und den damit verbundenen Tatgelegenheiten sein.

Zur Vorbeugung von Straftaten im Zusammenhang mit Booten raten Wasserschutzpolizei und Landeskriminalamt zu erhöhter Wachsamkeit und geben folgende Hinweise:

1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, Schlössern oder Alarmanlagen.

2. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Diebstahl geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.

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Laura Jahn

Von Laura

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