Wenn ein Fahrzeug erworben wird, so besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht, der nachgekommen werden muss. Deshalb muss zeitnah eine Kfz Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die im Schadensfall einspringt. Da sich viele Fahrzeughalter nicht unmittelbar vor oder nach dem Kauf für eine Versicherung entscheiden können, kann man einen vorläufigen Versicherungsschutz durch eine elektronische Versicherungs-Bescheinigung mit EVB Nummer in Anspruch nehmen. Genau geregelt wird das im § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes, wo eine Mindestdeckung vorgeschrieben wird. Die Haftpflichtversicherung umfasst Personen- und Sachschäden aber ebenso die Betriebshaftung.
Gesetzlich festgeschriebene Mindestdeckungssumme
Die Mindestdeckungssumme wird im Gesetz festgeschrieben und beträgt allein für Personenschäden 7,5 Millionen Euro. Dieser Betrag ist so hoch, da es im Schadensfall zu:
• Heilungskosten
• Schmerzensgeld
• Renten wegen Invalidität
kommen kann. Mehr zu den Mindestdeckungssummen erfährt man unter http://www.evb-nummer.info. Die Kfz -Haftpflichtversicherung bietet aber auch eine Besonderheit, die im Kontrahierungszwang zu finden ist. Hierbei ist der Versicherer verpflichtet, den Vertrag, der an ihn herangetragen wird, zu erfüllen, allerdings auch nur einmal. Der Kontrahierungszwang wurde im § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes festgeschrieben. Der Gesetzgeber sichert dem Versicherer eine Regulierungsvollmacht als Gegenleistung zu. So kann das Versicherungsunternehmen auch ohne die Zustimmung des Versicherten den betreffenden Schaden regulieren. Allerdings können auf diese Weise auch höhere Kosten für die Versicherten entstehen.
Die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG
Die organisatorischen Prozesse werden von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG ausgeführt. Durch diese wird die IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt, welche für den Datenaustausch und die Überprüfung der Gültigkeit der Nummer von Kfz- Zulassungsstelle und dem Kfz- Bundesamt in Flensburg verantwortlich ist. Die EVB Nummer besitzt eine Gültigkeit von einem halben Jahr und erlischt nach diesem. Innerhalb dieser sechs Monate sollte der Versicherungsnehmer genügend Zeit gehabt haben, um einen endgültigen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Harald Hora
SEOMATIXX GmbH
Waldreichsgasse 36
A-3812 Groß Siegharts
info@seomatixx.com