Berlin (ots) – Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses erklärt BVMW Chefvolkswirt Dr. Hans-Jürgen Völz:
“Mit der Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags geht die Große Koalition zwar in die richtige Richtung, bleibt aber auf halber Strecke stehen. Angesichts der vielen Mittelständler, die durch staatlich verordnete Schließungen und nur zögerlich fließende Corona-Hilfen vor dem wirtschaftlichen Aus stehen, hätte der Rücktragszeitraum auf drei oder besser fünf Jahre verlängert werden müssen. Dies fordert der BVMW seit langem. Dadurch würden nur Unternehmen mit einem funktionierenden Geschäftsmodell entlastet, die zudem ihre Gewinne in Deutschland versteuern. Dass die GroKo hier nicht mutiger entschieden hat, ist umso rätselhafter, wenn man weiß, dass dem Fiskus hierdurch kaum Steuerausfälle entstehen.”
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