Sa. Sep 14th, 2024

Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht plant bei der Wärmeversorgung von bestehenden Wohngebäuden eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien. So sollen nach dem Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor dem Jahr 2009 errichtet wurden, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Der Schutz des Klimas ist zweifelsohne eine große Herausforderung für die Wohnungswirtschaft. Unstrittig ist auch, dass im Gebäudebestand die größten Möglichkeiten schlummern, Treibhausgase einzusparen.

Es führen aber viele Wege zum Klimaschutz. Wenn der Staat jetzt auf Jahrzehnte hinaus eine Technik per Gesetz vorschreibt, hemmt er andere, möglicherweise sinnvollere Lösungen. Zudem hat er nicht verstanden, wie der Entwicklungsprozess moderner Technologie funktioniert. Wir wissen heute noch gar nicht, was in fünf oder zehn Jahren erfunden sein wird. Im Sinne der Umwelt muss es darum gehen, die sinnvollsten und effizientesten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Die von Minister Albrecht vorgeschlagene Lösung bedeutet für Hunderttausende Mieterinnen und Mieter höhere Wohnnebenkosten und sorgt bei Energieunternehmen für klingelnde Kassen. Es führt aber kein Weg an der unbequemen Wahrheit vorbei: Beim Ringen um den Klimaschutz darf die soziale Frage des Wohnens nicht ausgeblendet werden.

Oftmals werden zusätzliche Kosten für den Klimaschutz nicht durch die Einsparungen bei den Strom- und Heizkosten ausgeglichen – nicht zuletzt auch, weil Energieunternehmen regelmäßig ihre Preise erhöhen und so Einsparungen zunichte machen.

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