Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. “Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Wie wichtig die Kontrollen des Zolls sind, zeigt sich häufig in der Praxis. So stellen unsere Kolleginnen und Kollegen immer wieder Produkte fest, bei denen der Verdacht besteht, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einfuhr nicht erfüllt sind.
Erst vor kurzem zogen Beschäftigte des Zollamts Lingen im Rahmen der Postabfertigung gefälschte Markenprodukte im Wert von über 15.000 Euro aus dem Verkehr.
Bei den Waren handelte es sich um Fälschungen, hochwertiger Gürtel verschiedener Marken und Designer-Schuhe aus den USA, die sich ein Mann im Internet bestellt hatte.
Durch die Aufmachungen und die Verpackungen der einzelnen Waren wurde bei den Kollegen und Kolleginnen schnell der Verdacht erweckt, dass es sich hierbei um Fälschungen handeln könnte.