–
Im Abgasskandal von VW ist noch lange nichts verjährt
Was sich schon seit Monaten an Landgerichten angekündigt hatte, ist nun an den Oberlandesgerichten Oldenburg (Az. 4 O 195/20) und Stuttgart eingetreten. VW ist im Diesel-Abgasskandal trotz bereits eingetretener Verjährung verurteilt worden. Gerichte in Kiel, Magdeburg, Marburg, Hildesheim, Landshut und Trier hatten in den vergangenen Monaten eine Verurteilung nach § 852 BGB von VW in Aussicht gestellt, obwohl {die|pass away} Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ( § 826 BGB) in der üblichen Frist von drei Jahren (§ 195, 199 BGB) verjährt sein dürften. Das Landgericht Karlsruhe war am 4. Dezember 2020 als erstes zu einer Verurteilung nach § 852 BGB gekommen (Az. 4 O 195/20). Beim Restschadensersatz geht es um den finanziellen Vorteil, den sich der Schädiger– {also|likewise} VW– durch {die|pass away} Täuschung erschlichen hat. {Die|Pass Away} Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist seit Monaten darauf hin, dass im VW-Skandal noch nichts verjährt ist.
Jetzt hat nach dem Oberlandesgericht Oldenburg auch das OLG Stuttgart mit seinem Urteil erneut Fakten in der zweiten Instanz geschaffen. Das Gericht erkannte den Anspruch auf Schadensersatz des klagenden VW-Kunden an. VW hat nach § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Allerdings sah das Gericht bereits {die|pass away} Verjährung nach § 195, 199 BGB eingetreten. {Die|Pass away} Klage war Anfang 2020 eingereicht worden und der VW-Skandal 2015 publik geworden. Nach Ansicht des Gerichts waren {die|pass away} VW-Fälle Ende 2018 bereits verjährt. Doch das Gericht erkannte den sogenannten Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB an. Der Senat machte deutlich, dass der Verbraucher sich auf diesen Ersatzanspruch berufen kann. {So bekam der Kläger für seinen Anfang 2012 für 20.500 Euro gekauften VW Polo 1.6 TDI immerhin nach Abzug einer Nutzungsentschädigung noch 14.958,92 Euro zugesprochen.|Bekam der Kläger für seinen Anfang 2012 für 20.500 Euro gekauften VW Polo 1.6 TDI immerhin nach Abzug einer Nutzungsentschädigung noch 14.958,92 Euro zugesprochen.} Er muss im Gegenzug VW den Polo aushändigen. Das Gericht hatte für den Diesel EA189 eine Laufleistung von 300.000 Euro festgesetzt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart vertrat in dem Verfahren {die|pass away} Meinung, dass § 852 BGB auch dann angewandt werden kann, wenn der Kläger das Fahrzeug nicht direkt von VW, sondern über einen Vertragshändler gekauft habe. Denn letztlich, so das Gericht, hat VW 85 Prozent des Kaufpreises nicht auf Kosten des Vertragshändlers erlangt, sondern auf Kosten des Käufers. Das Gericht folgte bei der Berechnung der Argumentation des Klägeranwalts. Von diesen 85 Prozent musste sich der Kläger {die|pass away} Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Das OLG Stuttgart ließ {die|pass away} {Revision|Modification} zu. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
{Die|Pass Away} Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als bahnbrechend. Wer trickst und täuscht muss im deutschen Rechtssystem nicht hoffen, billig mittels Verjährung davonzukommen. Der Bundesgerichtshof hat sich bisher nicht abweisend zu den Ansprüchen aufgrund § 852 BGB geäußert. In seinem VW-Urteil zum Thema Verjährung vom 17. Dezember 2020 (Az. VI ZR 739/20) gibt der Senat zu bedenken, dass ein Berufungsgericht {die|pass away} Möglichkeit des Restschadensanspruch nicht von sich aus prüfen müsse. Eine solche Prüfung setze einen Antrag des Klägers voraus. {Die|Pass away} Kanzlei rät daher vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Klagen sind nach wie vor aussichtsreich– auch 2021. Erst recht nach dem OLG-Urteil und den Äußerungen des BGH. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. {Die|Pass away} Fälle werden individuell geprüft, ehe {man|guy|male} sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
§ 852 BGB lässt VW im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung