Heidenheim (ots)
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Der Hintergrund: Orale Glukosetoleranztests, kurz oGTT, dienen dem Nachweis einer gestörten Glukoseverwertung sowie der Diagnostik eines Diabetes mellitus. In den meisten Regionen Deutschlands werden die Kosten für fertig konfektionierte oGTT-Lösungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht übernommen. Übernommen werden nur die Kosten für ein Pulver zum Anmischen von Glukoselösungen in der ärztlichen Praxis. Allerdings ist diese Prozedur aufwendig und gelingt auch unter besten Bedingungen häufig nicht korrekt. Dadurch kann es bei der Herstellung der Glukoselösung zu unkalkulierbaren Schwankungen kommen. Und das hat zur Folge, dass die Testergebnisse falsch ausfallen. Nicht nur, dass dies für Patient:innen gefährlich werden kann, weil dadurch evtl. ein bestehender Diabetes nicht diagnostiziert wird, sondern es kann sogar lebensbedrohlich sein: In Köln erlitten im September 2019 mehrere Menschen aufgrund von gravierenden Fehlern bei der Herstellung einer solchen Lösung als individuelle Anmischung schwere Vergiftungserscheinungen und zwei weitere Menschen hat dies sogar das Leben gekostet!
Eine besondere Rolle spielt dieser Test bei der seit 2012 in den Mutterschaftsrichtlinien bindend empfohlenen Suchtest auf Schwangerschaftsdiabetes: Bei einer nicht korrekten und nicht qualitätsgesicherten Durchführung geht es hier sowohl um das Leben und die Gesundheit der werdenden Mutter als auch um das Leben und die Gesundheit des Kindes!
Die Problemlösung: Aus diesen Gründen rät der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) dringend von der individuellen Anmischung der Testlösungen in ärztlichen Praxen ab und fordert die qualitätsgesicherte Herstellung der medizinischen Diagnostiklösung den Apotheken zu überlassen oder aber alternativ baldmöglichst die Wiedereinführung von industriell und qualitätsgesichert produzierten oGTT-Fertiglösungen zu ermöglichen.
Der BVND richtet seinen Appell an die Krankenkassen, den von der zuständigen medizinischen Fachgesellschaft – der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) – empfohlenen Aufwand für eine sichere Diabetes-Diagnostik zu bezahlen. Die Differenz zwischen den aktuell von den Kassen für das Glukosepulver erstatteten Beträgen und dem, was für die bislang verfügbare Fertiglösung bezahlt werden muss, ist bisher für ganz Deutschland mit einem Betrag von weniger als 5 Mio. Euro jährlich zu Buche geschlagen. Ist diese Summe es wert, um Menschenleben zu gefährden? Dem BVND ist es jedenfalls wert, sich im Sinne der Menschen und ihrer Gesundheit dafür einzusetzen, dass dieses Problem gelöst wird.
Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. (BVND):
Der Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e.V. vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen der Diabetologen in niedergelassenen Schwerpunktpraxen. Der BVND vertritt dabei hausärztlich und fachärztlich niedergelassene Diabetologen. Zu den Zielen des BVND gehört die Sicherung der Versorgungsqualität von Patienten mit Diabetes mellitus. Der BVND betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeits-arbeit zur Aufklärung über das Krankheitsbild Diabetes mellitus. Weitere Informationen zum BVND unter www.bvnd.de