(Mynewsdesk) „Die hkk Krankenkasse betrachtet es als Fortschritt für die Patienten, dass in Kliniken für besonders pflegeintensive Bereiche, Intensivstationen und den Nachtdienst ab 2019 Personaluntergrenzen gelten sollen. Bisher gab es diese nicht, obwohl die Krankenkassen den Kliniken ausreichend Geld für eine hochwertige Pflege bezahlen. Leider verwenden viele Kliniken einen Teil dieser Zahlungen stattdessen für bauliche und technische Investitionen, weil die Bundesländer ihrer gesetzlichen Verantwortung zur Investitionsfinanzierung nur ungenügend nachkommen“, erklärt hkk-Vorstand Michael Lempe.
Nach der aktuellen Vereinbarung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit den Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Bundesländer sollen ab Januar 2019 feste Personaluntergrenzen für die oben genannten Pflegebereiche im Krankenhaus gelten. Hintergrund ist, dass die bisherigen Förderprogramme die Pflegewirklichkeit nicht dauerhaft verbessert haben. Daher hat die vom Bundesgesundheitsminister 2015 eingesetzte Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die als Grundlage für die aktuelle Vereinbarung dienen.
Demnach werden die zusätzlichen Finanzmittel des Pflegestellen-Förderprogramms ab 2019 in einen dauerhaften Pflegezuschlag überführt, der dann bis zu 830 Millionen Euro umfassen soll. Zudem sollen diese Förderbeträge an der tatsächlichen Personalausstattung des jeweiligen Krankenhauses ausgerichtet werden. Unterschreitungen der Personaluntergrenzen werden mit Vergütungsabschlägen sanktioniert. Die Krankenhäuser müssen ihre Angaben zur Personalausstattung von einem Wirtschaftsprüfer nachweisen lassen. Sie müssen die zuständigen Landesbehörden über ihre Personalausstattung informieren und diese in allgemein zugänglichen Qualitätsberichten publizieren. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die zusätzlichen Finanzmittel auch am Patientenbett ankommen.
„Entscheidend für den Erfolg werden jedoch die erst noch festzulegenden Personaluntergrenzen sein,“ gibt Lempe zu bedenken. „Diese müssen ausreichend hoch liegen, so dass eine qualitativ hochwertige und sichere Pflege für die Patienten gewährleistet ist.“
Außerdem sieht der hkk-Vorstand die Gefahr, dass Krankenhäuser ab 2019 zwar die neuen Personaluntergrenzen beachten, um Sanktionen zu vermeiden, aber weiterhin einen Teil der Pflege-Förderbeträge für Investitionen zweckentfremden. „Daher fordern wir, dass die Förderbeträge nicht höher sein dürfen als die tatsächlichen Personalkosten“, so Lempe.
Zudem hängt die Verbesserung der Pflegesituation auch künftig von einer ausreichenden Investitionsfinanzierung durch die Länder ab. Denn das geplante Gesetz betrifft nur rund ein Prozent der Krankenhaus-Gesamtvergütung. Zudem ist die Neuregelung auf besonders pflegeintensive Bereiche, Intensivstationen und den Nachtdienst begrenzt.
Lempe: „Personaluntergrenzen sind daher nur ein erster Schritt. Denn wenn die Bundesländer notwendige Investitionen nur ungenügend finanzieren, werden viele Krankenhäuser auch künftig versuchen, die fehlenden Mittel durch Einsparungen im Pflegebereich zu erwirtschaften – zum Nachteil der Patienten.“
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