So. Aug 25th, 2024

Wie bereits vom Landgericht Frankfurt 2019 bestätigt, entspricht das Prüfprogramm des SGS Institut Fresenius auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof im Jahre 2012 an die Produktbezeichnung „Biomineralwasser“ gestellt hat. Natürliche Mineralwässer, die den umfangreichen Anforderungskatalog des SGS Institut Fresenius erfüllen und die anspruchsvollen Audits bestehen, dürfen als „Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“ ausgezeichnet werden.

Pressemitteilung zum Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts

SGS Institut Fresenius kann weiterhin Mineralwässer als Premiummineralwasser mit Bio-Qualität auszeichnen!

Wie bereits vom Landgericht Frankfurt 2019 bestätigt, entspricht das Prüfprogramm des SGS Institut Fresenius auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt grundsätzlich den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof im Jahre 2012 an die Produktbezeichnung „Biomineralwasser“ gestellt hat. Natürliche Mineralwässer, die den umfangreichen Anforderungskatalog des SGS Institut Fresenius erfüllen und die anspruchsvollen Audits bestehen, dürfen als „Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“ ausgezeichnet werden.

Das Frankfurter Oberlandesgericht hat jedoch in einem Punkt die allgemein in der Branche geltende Rechtsauffassung, dass auch Mineralwasser mit Bio-Kennzeichnung zum Schutz der Verbraucher durch Einsatz von Kies- und Sandfiltern behandelt werden darf, völlig überraschend und fachlich nicht nachvollziehbar anders bewertet. Da die Interpretation in diesem Punkt fernab der tatsächlichen Verbrauchererwartung und Verbraucherbedürfnisse liegt, erwartet SGS Institut Fresenius, die Fehleinschätzung im Zuge eines Revisionsverfahrens aus der Welt zu schaffen.

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