Di. Okt 8th, 2024

Am Donnerstag (10.06.), gegen 13:50 Uhr, beabsichtigten Beamte des Verkehrsdienstes den Fahrer eines E-Scooters zu kontrollieren und gaben ihm Anhaltezeichen. Der Mann ignorierte die Aufforderung der Polizei stehen zu bleiben, konnte aber wenig später an der Bataverstraße gestoppt werden. Schnell wurde klar, warum der 23 Jahre alte Mann aus Neuss die Verkehrskontrolle vermutlich gern vermieden hätte.
An dem E-Scooter war kein Kennzeichen angebracht, obwohl für das Fahrzeug ein Versicherungsschutz erforderlich ist. Aufgrund der möglichen Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeuges von bis zu 25 Stundenkilometern durfte der Roller auch nicht mehr ohne Führerschein gefahren werden. Führerscheinfrei sind E-Scooter nur, wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren können.
Da der Mann keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte und widersprüchlichen Angaben zur Herkunft machte, beschlagnahmten die Beamten das Fahrzeug.

Bei der Befragung des Fahrers ergaben sich Hinweise auf einen erst kürzlich zurückliegenden Drogenkonsum. Nach einer Blutprobe auf der Wache erwartet den Beschuldigten nun ein Strafverfahren.

Tipps und Hinweise zum richtigen und sicheren Umgang mit dem E-Scooter finden Interessierte im Internet unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/der-e-roller-oder-e-scooter.

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