So. Aug 11th, 2024

Auf ein Strafverfahren muss sich ein 18-jähriger Mann aus Greven einstellen. Er fuhr am Mittwoch (16.06.21) auf einem E-Scooter ohne Versicherungsschutz. Das Versicherungskennzeichen war nicht angebracht. Gegen 15.50 Uhr stoppten Polizisten den Mann an der Münsterstraße. Sie untersagten dem Grevener die Weiterfahrt.

Die Polizei weist darauf hin, dass für das Fahren eines E-Scooters dieselben Promille- und Betäubungsmittelwerte gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Wie bei einer Autofahrt kann der Führerschein (vorerst) weg sein, wenn die Polizei jemanden betrunken auf dem elektrischen Roller erwischt. Es gilt die 0,5 Promille-Grenze. Hat jemand bei 0,3 Promille bereits Ausfallerscheinungen oder verursacht einen Unfall, kann das bereits eine Straftat sein. Generell liege die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Wer bei dem Wert noch fährt, begeht ganz sicher eine Straftat.

Besitzer eines E-Scooter haben zudem dafür die Verantwortung, dass an dem Gefährt ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht sein muss.

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