Di. Apr 30th, 2024

Um Bäume auf dem Grundstück muss sich ausreichend gekümmert werden.

Magdeburg, 09.07.2021. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht diese Woche darauf aufmerksam, dass sich Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer um die Bäume auf ihrem Grundstück kümmern müssen. Dies bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Wenn ein Baum beispielsweise seine Standhaftigkeit verliert, sind Nachbarinnen und Nachbarn dazu befugt, überhängende Äste abzuschneiden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn naturschutzrechtliche Beschränkungen dies verbieten. „Erfahrungsgemäß kommt es bei diesem Thema oft zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Im verhandelten Fall stritten die Nachbarn schon seit einer längeren Zeit. An der Grundstücksgrenze, welche sich die beiden Parteien teilen, wuchs seit 40 Jahren eine 15 Meter hohe Kiefer. Viele Äste wuchsen in alle Richtungen, so eben auch auf das Grundstück der Nachbarn. Diese beschwerten sich über Nadeln und Zapfen“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg hinzu.

Die Nachbarn ärgerten sich so sehr, dass sie die Baumeigentümer damit beauftragten, die Äste der Kiefer abzuschneiden. Dieser Wunsch wurde so lange ignoriert, dass die Nachbarn selbst tätig wurden und die Kiefer mit einer Baumsäge beschnitten. „Nun wurden die Baumeigentümer aktiv und zogen mit einer Unterlassungsklage vor Gericht. Doch letztendlich entschied der BGH, dass jegliche unmittelbare Folgen des Baumwuchses dazu veranlassen können, selbst einen Beschnitt durchzuführen. Die Baumbesitzer hätten den Beschnitt sogar aufgrund der abfallenden Nadeln und Zapfen dulden müssen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Trotzdem muss das Berufungsgericht entscheiden, ob das Nachbargrundstücks durch den Baum beeinträchtigt war. In diesen Fällen dürfen Nachbarn also immer Eigeninitiative ergreifen und den Baum beschneiden. Wichtig dabei sei aber, dass man nicht gegen naturschutzrechtliche Regelungen wie beispielsweise Baumschutzsatzungen verstoße. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks müssen sicherstellen, dass ihre Bäume die Nachbarsgrundstücke nicht beeinträchtigen (BGH-Urteil vom 11.06.2021 – Az: V ZR 234/19).

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