Halle/MZ (ots) –
Die Richter bestätigten auch das von ihnen vor Jahrzehnten erfundene Verfahren, dass die unabhängige Kommission KEF den Finanzbedarf der Sender feststellt und diese einen Anspruch haben, dass die Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrag beschließen. Ist ein Bundesland dagegen, muss es alle anderen überzeugen – eine sehr hohe Hürde. Das ist das eigentlich Neue.
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