Di. Aug 27th, 2024

Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Systemrelevanz des Pfandkreditgewerbes

In seiner heutigen Pressemeldung erläutert der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP), warum das “Verwaltungsgericht Hamburg die Systemrelevanz des Pfandkreditgewerbes bestätigt hat”:

Gericht bestätigt, dass der Pfandkredit einen wesentlichen Versorgungsbedarf von Teilen der Bevölkerung deckt – Pfandleihhäuser erfüllen insofern die gleiche Funktion wie Banken und Sparkassen

Stuttgart, 07. September 2021 – In einer aktuellen Entscheidung hob das Verwaltungsgericht Hamburg hervor, dass durch das dem Pfandkredit zugrundeliegende Prinzip des Ausschlusses der persönlichen Haftung, dieser nicht nur jedermann offen steht, sondern – gerade in Krisenzeiten – für viele Menschen die einzige Möglichkeit ist, sich Liquidität zu beschaffen. Damit wurde nun gerichtlich bestätigt, dass Pfandkreditbetriebe ebenso wie Banken und Sparkassen als systemrelevant einzustufen sind.

Dass dennoch viele Menschen hierzulande dem Pfandkredit skeptisch gegenüberstehen, dürfte überwiegend auf Unkenntnis über dessen genaue Funktionsweise zurückzuführen sein. „Schließlich handelt es sich beim Pfandkredit um nichts anderes als um einen besicherten Kredit“, erläutert Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). „Während beim Bankkredit die Besicherung in der Regel jedoch durch Eintragung einer Grundschuld und damit durch Verpfändung einer Immobilie erfolgt, übernimmt beim Pfandkredit die Verpfändung einer beweglichen Sache diese Funktion.“

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Laura Jahn

Von Laura

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