Sa. Aug 24th, 2024

Eine neue Freundschaftsanfrage über Facebook. Augenscheinlich handelt es sich um eine junge hübsche Frau. Der 44-jährige Herr M. nimmt die Anfrage an. Zunächst wird gechattet und im weiteren Verlauf schlägt die Frau vor, auf einen Videochat umzusteigen. Während des weiteren Kontakts fordert sie Herrn M. auf, sich auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst durchzuführen. Im Gegenzug sichert sie zu, Selbiges zu tun. Dazu kommt es aber nicht. Nachdem Herr M. der Aufforderung nachgekommen ist, stellt er fest, dass er gefilmt wurde – der Chat wird abgebrochen. Einen Tag später wird Herr M. erneut kontaktiert. Er wird aufgefordert, Geld zu transferieren, ansonsten würden die kompromittierenden Aufnahmen auf diversen sozialen Medien veröffentlicht. Die Angst vor der Veröffentlichung der intimen Aufnahmen treibt Herrn M. dazu, zweimal knapp 100 Euro zu überweisen. Die Transaktionen gehen an eine Adresse in Afrika. Nach einem weiteren Tag werden erneut 250 Euro von Herrn M. gefordert, der sich nun zur Anzeige entscheidet.

So wie Herrn M. ergeht es vielen. Dieses Kriminalitätsphänomen nennt sich “Sextortion”. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion – Erpressung – zusammen und beschreibt demnach eine Erpressung auf sexueller Grundlage.

Vor allem zwei Varianten dieser Masche werden häufig zur Anzeige gebracht:

Bei der “Klassischen Variante” lernt der Betroffene, wie im Fallbeispiel, zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potenzielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.

Bei der sogenannten “Spam-Variante” verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.

Das Phänomen “Sextortion” betrifft mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen können davon betroffen sein.

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Laura Jahn

Von Laura

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