Am 13. September 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Gelsenkirchen.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich ein indischer Staatsangehöriger. Er versuchte zunächst durch die Hintertür der Pizzeria zu flüchten, um sich der Kontrolle zu entziehen, wurde aber im Treppenhaus durch den Zoll gestellt.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Er konnte sich jedoch nur mit einem portugiesischen Aufenthaltstitel ausweisen.
Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er nicht.
Die Zollbeamten nahmen den Mann im Alter von 32 Jahren vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Im Laufe der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Inder bereits im Jahr 2015 unter Verwendung anderer Personalien in Deutschland Asyl beantragt hatte. Er war bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.