Der Zoll kontrollierte am 17. September 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber. Beim Hauptzollamt Stralsund waren 73 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im ganzen Land M-V unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Insgesamt wurden 202 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in 25 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei ergaben sich bislang in 29 Fällen Unstimmigkeiten, zu denen die weiteren Prüfungen andauern.
Hintergrund: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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