Düsseldorf, 31.05.2017. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde eine Empfehlung der Finanzbehörden im Juni 2016 zur Pflicht: Ab dem 1. Januar 2018 muss das System zur amtlich vorgeschriebenen einheitlichen Übergabe der im Lohnkonto aufgezeichneten Daten über die so genannte “Digitale LohnSchnittstelle” verfügen. Die Audicon GmbH (http://audicon.net/themen/digitale-lohnschnittstelle/zertifizierung-dls?utm_source=pr-gateway.de&utm_medium=email&utm_campaign=lk_gobd-zertifizierung_dls-zertifizierung_april&utm_content=pressemitteilung) unterstützt Lohnsoftwarehersteller bei der GoBD-konformen Bereitstellung der Daten und bietet ihnen ab sofort eine Zertifizierung zur Validierung der Digitalen LohnSchnittstelle an. Durch die Zertifizierung gewährleisten die Hersteller die Konformität ihrer Software und geben ihren Kunden die nötige Sicherheit. Hersteller und Anwender haben nun bis Ende des Jahres Zeit alle Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass sie die steuerlich relevanten Daten über die Schnittstelle zur Verfügung stellen können.
Hintergrund zur Digitalen LohnSchnittstelle
Die Digitale LohnSchnittstelle ist eine Schnittstellenbeschreibung für den Datenexport aus dem Lohnbuchhaltungssystem zur Übergabe an den Lohnsteuer-Außenprüfer. Sie soll sicherstellen, dass die Dateien einheitlich strukturiert und bezeichnet, den Anforderungen der GDPdU/GoBD entsprechen und unabhängig vom Softwareprogramm des Arbeitgebers bereitgestellt werden können. Audicon hat gemeinsam mit der Finanzverwaltung den Beschreibungsstandard entwickelt und wird eine Importschnittstelle für IDEA zur Digitalen LohnSchnittstelle umsetzen.
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