Freiburg (ots) –
Das höchste Gericht hat den Gesetzgeber nun verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird. Behinderte Menschen hatten geklagt. Sie rügten, dass der Gesetzgeber für den Fall einer Triage nichts getan habe, um sie vor Benachteiligung zu schützen. Das Gericht gab ihnen Recht – eine gute Entscheidung. (…) Jedoch kann niemand den Medizinern die Letztverantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte aus der Hand nehmen. Kein Gesetz der Welt kann die Stresssituation aus der Welt schaffen, die es für das Klinikpersonal bedeutet, rasch über die Verteilung der intensivmedizinischen Ressourcen zu entscheiden. Strittige Entscheidungen sind erwartbar. Deshalb muss der Staat nun der Versuchung widerstehen, zu kleinteilig in den medizinischen Prozess der Entscheidungsfindung einzugreifen. http://www.mehr.bz/khs363i
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