Mo. Nov 11th, 2024

Aufgepasst, was im Kleingedruckten steht! Diese Regel gilt insbesondere für Versicherungen und schützt im Schadensfall vor bösen Überraschungen. Die LTA nimmt Hundebesitzern eine Sorge ab und bietet Versicherungspakete zum Reiserücktritt an, die speziell den Krankheitsfall des Hundes beinhalten. Der Versicherungsschutz zum Reiserücktritt der LTA greift auch, wenn nicht der Versicherte selbst, sondern sein Hund so schwer erkrankt oder eine schwere Unfallverletzung erleidet, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Diese Regelung gilt bei der LTA seit Anfang dieses Jahres sogar dann, wenn der Vierbeiner vorher gar nicht zur Reise angemeldet war. Dies betrifft auch Behindertenbegleithunde, wie Blindenhunde, auf deren Begleitung bei einer Reise nicht verzichtet werden kann. Ausgenommen von der Absicherung sind dabei jedoch bekannte und bereits länger bestehende Vorerkrankungen des Hundes.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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