Mo. Okt 21st, 2024
Zwei, von der Bundespolizei Passau sichergestellte Soft-Air Waffen AK 47
Passau (ots) –

Rottal-Ost / Am Dienstag (8. August) überprüften Bundespolizisten in der Kontrollstelle Rottal-Ost ein aus Österreich kommendes Fahrzeug. Im Wagen, besetzt mit vier Personen, lagen griffbereit im Rückraum zwei sogenannte Soft-Air-Waffen des Modells AK 47 mit entsprechender Munition. Der Eigentümer der Waffen gab an, diese beim Urlaub in Kroatien am Strand erworben zu haben. Die Waffen, bei denen es sich nach ersten Erkenntnissen um Soft-Air-Waffen handelt, sollten als Spielzeug für die mitgereisten Kinder dienen. Da die beiden Waffen nicht die notwendigen Prüfkennzeichen aufwiesen, wurden sie sichergestellt. Der Eigentümer erhält nun eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Anschließend konnten die vier Personen ihre Fahrt fortsetzen.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor dem Kauf von nicht zugelassenen Gegenständen im Ausland wie zum Beispiel Messer und Waffen, da diese in der Regel nicht die notwendigen Prüfzeichen und somit in Deutschland verboten sind. Ein Verstoß führt zu einer Strafanzeige nach dem Waffengesetz.

Foto: Bundespolizei Passau Die von der Bundespolizei Passau sichergestellten Waffen mit Munition (Das anhängende Foto kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz “Bundespolizei” im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

Timo Schüller, PHK ______________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Passau | Sachbereich Öffentlichkeitsarbeit Danziger Straße 49 | 94036 Passau

Telefon: 0851 / 75 63 50 – 117 Mobil: 0172 / 81 87 82 4 Email: timo.schueller@polizei.bund.de bpoli.passau.presse@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de

Rückfragen bitte an:

Timo Schüller Bundespolizeiinspektion Passau Danzigerstraße 49 | 94036 Passau Telefon: 08551 57 79 106 E-Mail: bpoli.freyung.presse@polizei.bund.de

Die Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Passau mit ihren Revieren in Passau, Freyung, Mühldorf, Landshut und Zwiesel erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern ohne den Landkreis Kelheim sowie auf die Landkreise Mühldorf und Altötting im Regierungsbezirk Oberbayern. Die polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere die Binnengrenzfahndung an den Schengen-Binnengrenzen zu Tschechien und Österreich, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar