Den gemachten Feststellungen zufolge gehen die Beamten davon aus, dass ein erst kürzlich bekannt gewordener Wasserschaden im Werkstattbereich zu einem technischen Defekt an der Elektroinstallation und schlussendlich zur Brandverursachung geführt hat. Anhaltspunkte für eine Inbrandsetzung haben sich nicht ergeben. /zim, has
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