Do. Okt 10th, 2024

Mainz – Wer regelmäßig drei oder mehr verordnete Arzneimittel einnimmt, hat seit dem Herbst vergangenen Jahres einen Anspruch auf einen Medikationsplan seines Arztes. Wem Arzneimittel durch verschiedene Ärzte verordnet wurden und wer vielleicht noch in der Selbstmedikation Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel einnimmt, sollte wegen möglicher Wechsel- und Nebenwirkungen alles in einem ergänzten Medikationsplan zusammenfassen lassen. Darauf weist der Apothekerverband Rheinland-Pfalz – LAV zum Tag der Patientensicherheit am 17. September hin. In diesem Jahr geht es an diesem Tag thematisch darum, gemeinsam Medikationsfehler zu vermeiden.
Apotheker ergänzen auf Wunsch des Patienten den erstellten ärztlichen Medikationsplan, denn viele Apotheken haben durch ihr Patientenmanagement über Kundenkarten einen vollständigeren Überblick über alle eingenommenen Medikamente, erklärt Andreas Hott, Vorstand des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz – LAV: “Wir Apothekerinnen und Apotheker wollen an diesem Tag Sensibilität dafür schaffen, dass auch nicht verordnete Arzneimittel Neben- und Wechselwirkungen entfalten können. Sehr oft erlebe ich folgendes Beispiel: Kalzium wird als Nahrungsergänzung zur Stärkung der Knochen eingenommen und die Patientin nimmt aber gleichzeitig ein Schilddrüsenhormon ein. Diese Kombination kann dazu führen, dass das Schilddrüsenmedikament in seiner Wirkung aufgehoben wird. Auch das Schmerzmittel Acetylsalicylsäure (ASS), das in der Wirkstärke 500 mg als Kopfschmerztablette genommen wird, verträgt sich nicht mit Marcumar oder Heparin, was zur Blutverdünnung gegeben wird. Der Patient kann innerliche Blutungen erleiden, was gefährlich werden kann. Aus unserer Sicht müssen darum die Apothekerinnen und Apotheker in die Erstellung des Medikationsplanes eingebunden sein – und sie müssen wie die Ärzte auch, für diese zusätzliche Dienstleistung honoriert werden.”
Außerdem könnten Apotheken auch dazu beitragen, dass Patienten ihre nötigen Medikamente mit größerer Einnahmetreue (Adhärenz) einnehmen. “Die teuerste Pille hilft dem Patienten nicht, wenn er sie nicht therapiegerecht einnimmt. Eine Über- oder Unterdosierung durch Einnahmefehler kann für den Patienten negative Folgen haben. Apotheken können durch eine Überwachung der Reichweite kontrollieren, ob Medikamente ordnungsgemäß und regelmäßig vom Patienten eingenommen werden, führt Hott weiter aus: “Wenn ein Patient zu früh oder zu spät mit einer Tablettenpackung fertig ist, dann habe ich Anhaltspunkte, dass er die Tabletten zu selten oder zu häufig einnimmt. Apotheker können anhand der Packungsgröße und der verordneten Menge ermitteln, welche Reichweite ein Medikament haben muss. Sie könnten den Patienten auch rechtzeitig erinnern, dass er wegen eines Folgerezeptes zu seinem Arzt muss. Mein Fazit lautet darum: Die Kompetenz der Apotheker muss besser in den Medikationsplan und ein sinnvolles Medikationsmanagement eingebunden werden.”

Kontakt
Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. – LAV
Frank Eickmann
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presse@lav-rp.de
www.lav-rp.de

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