Do. Okt 24th, 2024

Markus Forg vom Bestattungsinstitut Joerißen in Wegberg weiß: “Niemand denkt gerne an seine Bestattung und dementsprechend an sein Lebensende. Aber eine lebzeitige Planung kann durchaus Sinn ergeben. Und das aus mehreren Gründen.” Markus Forg ist seit 1998 selbstständiger Bestatter im gleichnamigen Institut in Erkelenz mit insgesamt 25 Jahren Berufserfahrung sowie eben Inhaber von Joerißen Bestattungen und Markus Forg Bestattungen ehemals Willms aus Wassenberg. Mit seinen drei Betrieben ist Forg einer der größten und führenden Bestatter im Kreis Heinsberg.

Ein Grund laut dem Unternehmer: “In der konkreten Trauersituation müssen sich die Angehörigen dann keine Gedanken über den Ablauf der Bestattung, die Wahl der Grabstelle und vieles mehr machen, sondern können sich auf die Trauer um den lieben Menschen konzentrieren und mit dem Verlust umgehen lernen. Das ist erst einmal das wichtigste.” Die Entlastung durch gute Planung für die Angehörigen sei sehr hoch, das spürten der Bestatter und sein Team immer wieder. “Daher raten wir immer zu einer elbzeitigen Planung, wenn das möglich ist. Zumal ja der Fokus darauf liegt, dass der Kunde über seine eigene Bestattung entscheiden kann: ob Erd- oder Feuerbestattung, ob Reihenwahlgrab oder Urnenstele, ob schlichter oder pompöser Sarg, ob Aufbahrung oder nicht und, und, und. Er kann sämtliche Details festlegt”, sagt Markus Forg, der gemeinsam mit seinen ausschließlich fachlich sehr gut ausgebildeten Mitarbeitern bei Joerißen Bestattungen in Wegberg Kunden regelmäßig bei dieser Planung berät.

Bestattungsvorsorge ist der Fachbegriff dafür, und alle besprochenen Punkte werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgehalten. Dieser ist bindend, betont Markus Forg, der Bestatter muss sich an die Angaben halten. Daran kann auch der Willen der Hinterbliebenen nichts ändern. “Wir sind im Rahmen der gesetzlichen Totenfürsorge zur Einhaltung aller Vorgaben verpflichtet. Das sichert den Kunden natürlich ab, da seinem Willen in jedem Falle entsprochen wird. Dazu gehören unter anderem die Form der Bestattung, der Blumenschmuck, die Trauerfeier und vieles mehr. Der Vorteil: Ein lebzeitig geschlossener Bestattungsvorsorgevertrag kann jederzeit abgeändert werden, wenn sich beispielsweise eine neue Situation ergibt.”

Auch wenn die Kosten erst bei der Bestattung anfallen: Der Vorsorgevertrag sollte auf jeden Fall finanziell abgesichert werden. Eine Möglichkeit ist die treuhänderische Verwaltung von Geld, das für die Bestattung vorbehalten ist. Markus Forg arbeitet dabei mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen, einer Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Dieses Geld wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und ähnlich einem Sparbuch verzinst. Es kann nicht verloren gehen und ist direkt mit dem Vorsorgevertrag verknüpft. “Das heißt, das Geld steht dann im Todesfall unmittelbar zur Verfügung, sodass keine weiteren finanziellen Verpflichtungen mehr im Raum stehen.”

Das Geld ist zudem vor dem Zugriff des Kreissozialamtes geschützt sei, auch wenn sich der Verstorbene im Pflegeheim befindet. Über die Grundsicherung von neuerdings 5000 Euro hinaus können über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand bis zu 5500 Euro plus die ortsüblichen Friedhofsgebühren zweckgebunden angelegt werden. “Es war höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die Grundversicherung von zuletzt 2600 Euro fast verdoppelt hat. “Für die Menschen ist es damit leichter, auch in einer Notsituation eine gewisse Summe für eine würdevolle, individuelle Bestattung zurückzulegen, das nicht von den Sozialämtern angetastet werden darf”, führt Markus Forg aus.

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