(Mynewsdesk) Der Vorsitzende Peter Stahl warnt vor möglichen Einzelentscheidungen der Mitgliedstaaten
Berlin, 23.01.2018 – Anlässlich der Pressekonferenz des Milchindustrie-Verbandes (MIV) in Berlin nimmt der Verband Stellung zur Entwicklung der gemeinsamen Milch- und Agrarpolitik in Deutschland und der EU.
Das EU-Parlament hatte noch Ende 2017 die sogenannte Omnibus-Verordnung erlassen, die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält viele für die allgemeine Landwirtschaft unterstützende Maßnahmen. Allerdings werden die Vertragsbedingungen beim Ankauf von Rohmilch verkompliziert. Ein kleiner Verband hat bereits angekündigt, dass er die bewährten und seit vielen Jahrzehnten entwickelten Vertragsmodelle unter dem neuen EU-Recht überprüfen lassen möchte. Rechtsstreitigkeiten drohen, in der Sache wird kein Nutzen gestiftet, meint der MIV. Die Molkereien erkennen aber das neue Recht an und werden es – wo noch nicht praktiziert – mit ihren Milcherzeugern konsequent anwenden.
EU-Agrarkommissar Hogan hat noch vor Weihnachten seine ersten Gedanken zur Agrarpolitik 2020 vorgestellt. Kommission, Parlament und Rat werden 2018 hierzu intensiv beraten. Hogan möchte eine Teil-Renationalisierung der Agrarpolitik vornehmen. Brüssel gibt die Taktik vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Programme zur Umsetzung auflegen sollen. Der Milchindustrie-Verband ist kein Freund von Renationalisierung im Binnenmarkt: „Wenn Renationalisierung der neue Trend wird, kann je nach Koalitionslage in den einzelnen Mitgliedstaaten immer wieder neu entschieden werden. Das erschwert die langfristige Ausrichtung der Milchwirtschaft“, warnt Peter Stahl, Vorsitzender des Verbandes.
Für die GAP, die Gemeinsame Agrarpolitik in der EU 2020 wird die Frage zu stellen sein: Ist der Ankauf von Magermilchpulver oder Butter als Krisenmaßnahme durch Brüssel noch das geeignete Mittel der Wahl? Richtig ist, dass weltweit alle Länder den staatlichen Ankauf und die Lagerhaltung abgeschafft haben. Wenn also bei schlechter Marktlage am Weltmarkt Überschüsse entstehen, sind diese zuerst in den europäischen Lagerhäusern feststellbar, während die anderen Handelspartner schon zu niedrigeren Preisen erfolgreich exportieren. Wenn sich dann die Marktlage verbessert hat, stören die Auslagerungen der EU.
Immer wieder wird eine Milchmengensteuerung für die EU von den verschiedensten Stakeholdern ins Spiel gebracht. Der MIV sieht das gelassen. „Seit Ludwig Erhard ist die beste Milchmengensteuerung die über Angebot, Nachfrage und Preis“, meint der Verband. „Alle anderen Systeme wie Milchquote etc. haben versagt, wie die Vergangenheit bereits gezeigt hat.“ Eine Milchmengensteuerung ist auch angesichts des geplanten Freihandels mit Ozeanien ein inkompatibles Element. „Wenn Brüssel den Außenschutz freiwillig aufgibt, muss ohnehin neu gedacht werden“, so Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer des MIV.
Aus Verbandssicht sollte jedes Unternehmen weiterhin für sich entscheiden, wie man mit einer Mengensteuerung umgehen will. Wenn z. B. in Genossenschaften die Satzungen bzw. Lieferordnungen angepasst werden, ist das Sache des Unternehmens. Auch private Molkereien können über die Verträge mit ihren Lieferanten ihre Mengen planen. Eingriffe in die Vertragsfreiheit, Gruppenlösungen oder staatliche Eingriffe bei Menge und Preis lehnt der MIV jedoch eindeutig ab.
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