So. Okt 6th, 2024

“Der erste Corona-Hilfsfonds in Österreich steht – die Richtlinien sind fixiert – die schonungslose Aufarbeitung und Wiedergutmachung kann damit beginnen. Das ist der Wendepunkt – ganz im Auftrag der Wähler! Ganz zum Wohle der Niederösterreicher”,  berichtete LH-Stellvertreter Udo Landbauer in einer Pressekonferenz

Auf die Zwangsgefängnisse für die Österreicher wird eine Festung der Gerechtigkeit folgen. Die Freiheitliche wollen dafür sorgen, dass nicht nur verfassungswidrige Strafen in voller Höhe zurückbezahlt werden, sondern auch die Verfahrenkosten und die Anwaltskosten zur Bekämpfung dieser ausgeglichen werden.

Mit 31,3 Millionen Euro unterstützen sie Kinder, Familien, Opfer der Maßnahmenpolitik und jene Niederösterreicher, die unter Impfbeeinträchtigungen leiden.

“Jetzt schlägt die Stunde der Freiheit und Gerechtigkeit!

Mit dem NÖ COVID-Hilfsfonds wollen und werden wir all jenen Gerechtigkeit bieten, denen durch die Zwangsmaßnahmen der durch Pseudo-Experten getriebenen Verbotspolitik, gesundheitlicher, emotionaler oder psychischer Schaden zugefügt wurde. Auf Niederösterreich werden andere folgen und es wird eine freiheitliche Bundesregierung sein, die Gerechtigkeit in ganz Österreich wieder einkehren lässt, berichtet Landbauer weiter.

Am kommenden Dienstag, also am 27. Juni werden die Richtlinien in der Landesregierung beschlossen. Gleichzeitig mit dem Beschluss in der Landesregierung wird die Stufe eins der Wiedergutmachung freigeschaltet.

Das heißt, dass im ersten Schritt verfassungswidrige Corona-Strafen – also jene Strafen, die aufgrund von COVID-Bestimmungen verhängt und vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind, ausgeglichen werden. Und das in voller Höhe. Zusätzlich dazu werden Verfahrens- und Anwaltskosten zur Beratung und Bekämpfung dieser Strafen mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro pro bekämpfter Strafe ausgeglichen.

Ab 1. September 2023 werden die Stufen zwei und drei der Wiedergutmachung freigeschaltet. Dann können Aufwendungen, die vom 16. März 2020 (Beginn erster Lockdown) bis zum 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) bezahlt wurden, bis zum Stichtag 28. Februar 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025.

Noch im Monat Juli wird die entsprechende Homepage, über die sämtliche Anträge abgewickelt werden können, mit allen Details und konkreten Informationen zur Wiedergutmachung online gehen.

Das bringt der Hilfsfonds:

1. Ersatz verhängter Strafen aufgrund von COVID-Maßnahmen, die wieder aufgehoben worden sind

2. Ersatz von Anwaltskosten im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren wegen Strafen aufgrund von COVID-Maßnahmen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind

3. Finanzielle Entschädigung bei Impfbeeinträchtigungen – außerhalb des Impfschadengesetzes

4. Bezahlte Rechnungen für „Long-Covid“-Behandlungen

5. Finanzielle Zuschüsse für psychologische Betreuung, sofern diese aufgrund Covid-19 bzw. den von der Regierung verhängten Maßnahmen notwendig geworden sind

6. Finanzielle Zuschüsse für bezahlte Rechnungen sonstiger Therapien, sofern diese durch Covid-19 bzw. durch die von der Regierung verhängten Maßnahmen verursacht worden sind

7. Finanzielle Zuschüsse für Heim- und Nachhilfeunterricht für Schüler und Lehrlinge

8. Förderung von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche

9. Finanzielle Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen

10. Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche

11. Förderung von Vereinen für die Belange von Impfgeschädigten und Impfbeeinträchtigten

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