Nachtrag zu Pressemeldung Nr. 2 vom 16. September 2015
Nach Auswertung der am Leichenfundort erhobenen Befunde und rechtsmedizinischen Untersuchungen wurde am 29. September 2015 mit dem Direktor des Instituts für Rechtsmedizin Köln und dem Leiter der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Köln eine Ortsbegehung durchgeführt.
Nach Untersuchung des Leichenfundortes durch den Direktor der Rechtsmedizin Köln lassen sich die festgestellten, atypischen Verletzungen am Leichnam mit einem eigenverschuldeten Sturzgeschehen im alkoholisierten Zustand in Einklang bringen.
Die umfangreichen Ermittlungen im Rahmen der Mordkommission und die Spurenauswertungen ergaben keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Kapitaldeliktes. Bei der aktuell vorliegenden Erkenntnislage geht die Staatsanwaltschaft Köln derzeit nicht mehr von einem Fremdverschulden aus. (lf)
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