sup.- Seit Dezember 2017 gilt für das Förderprogramm “Energieberatung Mittelstand” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine neue Richtlinie. Sie ersetzt die Regelung von 2015 und soll bisher bestehende Hürden auf dem Weg zu einer optimierten Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen beseitigen. Die wichtigsten Änderungen: Der Kreis der Energieberater, die zum Förderprogramm zugelassen werden, ist deutlich erweitert worden. Sie benötigen für die Zulassung jetzt zudem eine Haftpflichtversicherung, die eventuelle Schadensersatzansprüche aus Energieberatungsleistungen abdeckt. Außerdem entfällt in der neuen Richtlinie die bisherige Förderung der Umsetzungsbegleitung, weil sie kaum in Anspruch genommen wurde. Die Durchführung einer bewilligten Energieberatung muss künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids erfolgen. Sofern das Unternehmen einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben leistet, können die Zuschüsse jetzt auch mit anderen Beratungsprogrammen z. B. von Kommunen oder Bundesländern kombiniert werden. Detaillierte Informationen zum Förderverfahren gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de), das auch für die Umsetzung des Programms zuständig ist.
“Energiesparen lohnt sich”, so der Appell des Wirtschaftsministeriums an die Unternehmen: “Denn Energieeffizienz bedeutet für Sie: niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen.” Über die technischen Möglichkeiten, die für diesen Beitrag heute verfügbar sind, gibt Wolf (http://www.wolf.eu), der Spezialist für Heiz- und Klimasysteme, unter www.wolf.eu einen anschaulichen Überblick. Gerade das Effizienzpotenzial aus bedarfsgerecht konfigurierter Systemtechnik mit vernetzten Gerätekomponenten spielt in der Energieberatung eine immer wichtigere Rolle. Das Förderprogramm “Energieberatung Mittelstand” richtet sich an Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Als Voraussetzung für die Antragsstellung gelten eine Beschäftigtenzahl von weniger als 250 Personen sowie ein Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro. Die Höhe der Förderung hängt von den jährlichen Energiekosten des Unternehmens ab. Liegen sie oberhalb von 10.000 Euro, können 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beantragt werden, maximal 6.000 Euro. Bei niedrigeren Energiekosten beträgt die Zuwendung maximal 1.200 Euro.
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