(NL/7335037371) Vom 15.05. 16.05.2018 haben Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte die Möglichkeit, ihrer Fortbildungspflicht (5. BImSchV) nachzukommen und sich darüber hinaus mit Neuerungen im Bereich Anlagensicherheit, Emissionsmessungen sowie Immissionsmessungen vertraut zu machen.
Die Begrenzung aller schädlichen Einwirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt auf ein akzeptables Maß wird durch das Umweltrecht geregelt. Vor allem immer neue Umweltvorschriften und damit verbundene Maßnahmenvorschriften machen eine konsequente Aktualisierung des Fachwissens unumgänglich.
Gerade Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind verpflichtet, sich über neue Entwicklungen aus den Bereichen Recht und Technik zu informieren. Ob Neuerungen bei den rechtlichen Regelungen, die Beeinflussung der nationalen Rechtsvorgaben durch europäische Richtlinien oder auch die Abwicklung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren. Die Anforderungen an Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind hoch. Regelmäßig vorgeschriebene Fortbildungsmaßnahmen schaffen eine fundierte Wissensbasis, mit der die notwendigen Vorgaben eingehalten werden können.
Vom 15.05. 16.05.2018 haben Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte die Möglichkeit, ihrer Fortbildungspflicht (5. BImSchV) nachzukommen und sich darüber hinaus mit Neuerungen im Bereich Anlagensicherheit, Emissionsmessungen sowie Immissionsmessungen vertraut zu machen.
An insgesamt zwei Seminartagen erhalten die Teilnehmer ein Update hinsichtlich nationaler und europäischer Regelungen und profitieren von einem regen Erfahrungsaustausch untereinander. Die begleitenden Hintergrundmaterialien ermöglichen anschließend ein weiterführendes Selbststudium, mit dem einzelne Fragen gezielt beantwortet werden können.
Details zur Veranstaltung erhalten Sie beim Haus der Technik, im Internet unter https://www.hdt.de/W-H090-05-120-8
Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Christoph Buchal: c.buchal@hdt.de
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