Am 01.11.20 tritt das GEG in Kraft!
Mit ihm müssen u. a. U-Werten nach neuer DIN 4108 Teil 4 berechnet und Wärmebrücken nach aktuellem Beiblatt 2 der DIN 4108 (Juni 2019) bewertet werden. Nach Fertigstellung des Gebäudes müssen in einem Erfüllungsnachweis die Einhaltung der Vorschriften des GEG erklärt werden. Zudem soll die Qualität von Energieausweisen und Modernisierungsempfehlungen gesteigert werden. Deshalb gilt, auch zur Vermeidung von Sanktionen, bei der Erstellung eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Um die Anforderungen des GEG bei der Bauausführung genau beachten und Details GEG-konform ausbilden zu können, bietet “Das Baustellenhandbuch GEG” Architekten, Fachkräften und Verantwortlichen optimale Unterstützung.
Mit den zahlreichen Details zu allen wichtigen Bauteilanschlüssen, Ausführungshinweisen zur Vermeidung von Wärmebrücken und Luftundichtigkeiten sowie Erläuterungen zu den aktuellen Anforderungen nach GEG, DIN- Normung und den Energieausweisen hat man vor Ort alle wichtigen Informationen zur Hand.
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