Mo. Okt 7th, 2024

+++ Basiskonto zu teuer +++
Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie Kosten in Höhe von 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos sind unangemessen hoch und damit unwirksam. ARAG Experten verweisen insofern auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Urteil vom 27.02.2019. Basiskonten müssten zwar nicht als günstigstes Kontomodell eines Kreditinstituts angeboten werden, sollten aber das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln, heißt es in der Begründung. (Az.: 19 U 104/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/preisklauseln-für-basiskonto-unangemessen)

+++ Auto fährt alleine los – Vollkasko muss zahlen +++
Die Kfz-Vollkaskoversicherung muss auch dann für ein Schadenereignis einstehen, wenn der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden kann. Maßgeblich sei allein, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen könnten, entschied laut ARAG das Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 11.02.2019 (Az.: 11 U 74/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig. (https://www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/vollkaskoversicherung-muss-fuer-schaeden-durch-allein-losfahrendes-automatikfahrzeug-zahlen-174338.html)

+++ Als “Karnevalszeit” gilt die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch+++
Als “Karnevalszeit” gilt (zumindest in Köln) die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Mit dieser Begründung hat laut ARAG das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hatte, einen Anspruch darauf hat, dass eine “in der Karnevalszeit” geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Köln. (https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/25_02_2019_/index.php)

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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