+++ Kein Zuschuss für Abiball +++
Kosten für den Abiball müssen vom Jobcenter nicht bezuschusst werden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechend Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Der Anspruch scheitere bereits daran, dass es sich um einmalig auftretenden Bedarf handele (Az.: L 6 AS 1953/18 NZB).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle es Veröffentlichung des LSG NRW (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=208400)
+++ Rückerstattung von Jobcenter-Leistungen bei Spielschulden +++
Ein Empfänger von Jobcenter-Leistungen ist verpflichtet, die erhaltenen Hilfen zurück zu gewähren, wenn er durch den Verkauf seines Hauses zur Tilgung von Spielschulden seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat. Dies hat nach Auskunft der das Sozialgericht Wiesbaden entschieden (Az.: S 5 AS 811/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Wiesbaden (https://sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/%E2%80%9Egl%C3%BCcksspieler%E2%80%9C-muss-hartz-iv-leistungen-zur%C3%BCckzahlen)
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